
Satelliten-TV. Mieter könnten ihr Recht darauf verlieren.
Wer einen Internetanschluss hat, braucht keine Satellitenschüssel – so sieht es das Amtsgericht Frankfurt/Main. Es hat entschieden, dass ein Mieter auf Verlangen des Vermieters seine Satellitenschüssel wieder abbauen muss. Begründung: Er kann auch übers Internet fernsehen (Az. 33 C 2232/14 [76]). Bisher mussten Mieter dann auf Satellitenfernsehen verzichten, wenn in der Wohnung ein Kabelanschluss vorhanden ist. Eine Ausnahme galt für Ausländer: Sie durften ihre Satellitenschüssel auch weiter nutzen, wenn sie nur auf diesem Weg Programme aus ihrem Heimatland empfangen konnten. Sollten sich andere Gerichte am Frankfurter Urteil orientieren, könnte das für Mieter problematisch werden: Die in test 1/2015 veröffentlichte Untersuchung von Internet-Serviceprovidern zeigt, dass hochauflösendes Fernsehen über das Internet nicht überall und jederzeit ruckelfrei möglich ist.
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