Mietwohnung Das Übergabeprotokoll gilt

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Mieter sollten sich beim Einzug viel Zeit für das Übergabeprotokoll nehmen. Übersehen sie Wohnungsmängel, nehmen Gerichte nach dem Auszug an, dass die Mieter für nicht aufgeführte Schäden verantwortlich sind.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab in einem Mängelstreit dem Vermieter Recht. Er hatte behauptet, dass ein Riss im Waschbecken beim Einzug des ­Mieters noch nicht vorhanden war. Im Übergabeprotokoll stand nichts von einem Riss und das Gericht ging davon aus, dass das Protokoll vollständig war (Az. 10 U 64/02).

Tipp: Vereinbaren Sie mit dem Vermieter eine Frist, in der Sie unmittelbar nach dem Einzug weitere Mängel ins Einzugsprotokoll aufnehmen können. Entdecken Sie einen Mangel weit nach dem Einzug, melden Sie ihn sofort schriftlich dem Vermieter. Das kann die Beweissituation im Streitfall verbessern.

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