Mietwagen Voll­kasko zahlt nicht immer

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Auch wer einen Mietwagen mit Voll­kasko nimmt, muss einen Unfall­schaden eventuell selber zahlen. Bei grober Fahr­lässig­keit darf die Versicherung die Entschädigung kürzen. Ein Auto­fahrer war mit einem anderen Pkw kollidiert. Er hatte ins Navi geschaut, das seine Beifahrerin hielt. Deshalb sollte er 60 Prozent des Schadens selber tragen, meinte die Versicherung. Das Land­gericht Osnabrück schlug einen Vergleich vor, nach dem er immer noch rund 35 Prozent zahlen muss (Az. 2 O 1300/17).

Tipp: Viele Voll­kasko­verträge verzichten auf Kürzungen bei grober Fahr­lässig­keit. Achten Sie darauf, dass dies im Vertrag steht. Wir raten bei Mietwagen zu einer Voll­kaskopolice ohne Selbst­beteiligung. Mehr zum Thema in unserem Special Mietwagen: So vermeiden Sie Ärger im Urlaub.

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