Auch wer einen Mietwagen mit Vollkasko nimmt, muss einen Unfallschaden eventuell selber zahlen. Bei grober Fahrlässigkeit darf die Versicherung die Entschädigung kürzen. Ein Autofahrer war mit einem anderen Pkw kollidiert. Er hatte ins Navi geschaut, das seine Beifahrerin hielt. Deshalb sollte er 60 Prozent des Schadens selber tragen, meinte die Versicherung. Das Landgericht Osnabrück schlug einen Vergleich vor, nach dem er immer noch rund 35 Prozent zahlen muss (Az. 2 O 1300/17).
Tipp: Viele Vollkaskoverträge verzichten auf Kürzungen bei grober Fahrlässigkeit. Achten Sie darauf, dass dies im Vertrag steht. Wir raten bei Mietwagen zu einer Vollkaskopolice ohne Selbstbeteiligung. Mehr zum Thema in unserem Special Mietwagen: So vermeiden Sie Ärger im Urlaub.
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