Eine Klausel im Mietvertrag, die den Vermieter im Fall einer Untervermietung stets zur Mieterhöhung berechtigt, ist unwirksam. Ein Zuschlag ist nur erlaubt, wenn die Untervermietung dem Vermieter sonst nicht zumutbar wäre (Landgericht Berlin, Az. 16 O 442/14).