
Wenn Bewohner das Treppenhaus mit Möbeln und Gegenständen vollstellen, kann das eine fristlose Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen. Das erlebte eine Mieterin, die im Treppenflur einen Schuhschrank und einen Schirmständer aufgestellt hatte. Drumherum lagen Schuhe, Getränkekisten, Blumenerde und Katzenstreu. Obwohl die Vermieterin mehrfach mahnte, die Sachen zu entfernen, und mit Kündigung drohte, reagierte die Frau nicht. Das Amtsgericht Menden hielt deshalb die fristlose Kündigung für gerechtfertigt (Az. 4 C 286/13).
Hausflure gelten als Verkehrsfläche. Sie sind keine zusätzliche Stellfläche für Mieter, schon aus Brandschutzgründen. Anders ist das bei Rollatoren, Kinderwagen und Rollstühlen, auf die einige Mieter angewiesen sind. Sie dürfen im Regelfall im Treppenhaus parken, wenn der Platz es hergibt.
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Kann mich an einen ähnlichen Beitrag vor Jahresfrist erinnern, da war das Schuhschränkchen im Treppenflur hier noch multi-kulti zu tolerierende 'Urbanität' vorwiegend muslimisch geprägter Mieter. . .