Eine Klausel im Mietvertrag, die den neuen Mieter einer Wohngemeinschaft dazu verpflichtet, 178,50 Euro „Mieterwechselgebühr“ an die Hausverwaltung zu zahlen, ist unwirksam (Amtsgericht Münster, Az. 55 C 1325/15).
Eine Klausel im Mietvertrag, die den neuen Mieter einer Wohngemeinschaft dazu verpflichtet, 178,50 Euro „Mieterwechselgebühr“ an die Hausverwaltung zu zahlen, ist unwirksam (Amtsgericht Münster, Az. 55 C 1325/15).