Miet­vertrag Mieter darf Türspion einbauen

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Miet­vertrag - Mieter darf Türspion einbauen

© Getty Images / fStop

Ein Mieter ist berechtigt, einen Türspion in die Eingangs­tür seiner Wohnung einzubauen. Er muss dafür nicht die Zustimmung des Vermieters einholen, entschied das Amts­gericht Meißen (Az. 112 C 353/17).

Der Einbau eines Türspions gehöre zum vertrags­gemäßen Gebrauch einer Wohnung und greife nur gering­fügig in die Bausubstanz ein, urteilten die Richter. Sie wiesen die Klage der Vermieterin ab, die vom Mieter eine sofortige und fachgerechte Entfernung des eigenmächtig einge­bauten Türspions gefordert hatte.

Die Vermieterin ist allerdings nur verpflichtet, den Einbau bis zum Ende des Miet­verhält­nisses zu dulden. Dann muss der Mieter den ursprüng­lichen Zustand der Eingangs­tür wieder­herstellen und notfalls das Türblatt auswechseln.

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