Mieter müssen für den Abschluss des Mietvertrags kein Aufwandsentgelt zahlen. So eine Klausel im Mietvertrag ist unwirksam, entschied das Amtsgericht Berlin-Neukölln (Az. 20 C 19/17).
Die Mieter waren in den Hauptmietvertrag der Vormieter eingetreten. Laut Ergänzungsvereinbarung mussten sie dem Vermieter den durch den Mieterwechsel entstandenen Aufwand von 200 Euro ersetzen. Das Gericht verurteilte den Vermieter dazu, das Geld zu erstatten. Kosten der Verwaltungstätigkeit dürfe er nicht auf die Mieter abwälzen.
Mietrechtsprozesse 2016

Fast 247 000 Mal stritten sich im Jahr 2016 Mieter und Vermieter vor Amts- und Landgerichten. Im Jahr zuvor waren es noch rund 261 000 Gerichtsprozesse. Die häufigsten Streitthemen zeigt die Grafik (Anteile in Prozent).