Ohne eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist kaum noch eine Wohnung zu bekommen, so die Erfahrung des Berliner Mietervereins. Dennoch haben Mieter keinen Anspruch darauf, dass der frühere Vermieter ihnen ein solches Papier ausstellt, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 238/08). Eine solche Bescheinigung könne die eigene Rechtsposition des Vermieters in Streitfällen verschlechtern, denn sie kann auch als Quittung verstanden werden, mit der er auf alle weiteren Ansprüche verzichtet.
Tipp: Verlangt der neue Vermieter den Schein, sollten Mieter ihn auf die ablehnende Rechtsprechung aufmerksam machen. Das Amtsgericht Schöneberg hält die Bescheinigung ohnehin für zwecklos, denn sie muss nicht unbedingt auch sonstige Rückstände nennen, etwa aus Betriebskostenabrechnungen (Az. 16b C 55/06). Und: „Wer bisher seine Miete pünktlich gezahlt hat, muss das nicht zwangsläufig auch in Zukunft tun“, meint Jurist Hermann-Josef Wüstefeld vom Deutschen Mieterbund.
-
- Eine Betriebskostenabrechnung kann an vielen Stellen falsch sein. Wie Mieter die Abrechnung prüfen und wann sie sich gegen Nachzahlungen wehren können – mit Musterbrief.
-
- Bis zu 20 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren sind zulässig. Obergrenze ist die Vergleichsmiete. Häufig machen Vermietern Fehler, Mieter können sich wehren.
-
- Was darf im Mietvertrag stehen? Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter? Sind Haustiere erlaubt? Was gilt bei Kaution und Kündigung? Wir liefern Antworten.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.