Vermieter dürfen bei einem Zahlungsverzug des Mieters fristlos kündigen und gleichzeitig eine ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist aussprechen. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei Grundsatzurteilen entschieden (Az. VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17).
Ordentliche Kündigung bleibt wirksam
Damit bestätigten die Richter die bei Vermietern verbreitete Praxis, bei Mietrückständen gleich doppelt zu kündigen. Der Mieter kann dann die fristlose Kündigung noch abwenden, indem er seine Mietschulden innerhalb der gesetzlichen Schonfrist vollständig begleicht. Das ist noch bis zu zwei Monate nach der Räumungsklage möglich. Seine Wohnung verliert der Mieter trotzdem. Denn die vom Vermieter gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung bleibt wirksam. Für sie gibt es keine Schonfristregelung, eine Nachzahlung hilft dem säumigen Mieter hier nicht.
Wann die doppelte Kündigung möglich ist
Eine doppelte Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist möglich, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist. Das Gleiche gilt, wenn er dem Vermieter über einen längeren Zeitraum mehr als zwei Monatsmieten schuldig bleibt.
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Kündigung erlaubt obwohl alles bezahlt ist, wenn auch mit Verzug? Geht ja gar nicht.
Hallo, was nützt das beste Kündigungsgesetz, wenn der Mieter einfach nicht auszieht. Beispiel aus eigener Erfahrung: Der Mieter hat 2 Monate Mietschulden, jetzt bezahlt das Jobcenter seine Miete. Er wurde gekündigt ohne dass eine Reaktion von ihm kam. Jetzt wohnt er immer noch in dieser Wohnung, denkt nicht daran auszuziehen. Den Mietrückstand wird er wohl nie zahlen, weil er mittellos ist. Die Wohnung darf man als Vermieter nicht betreten, Klage kostet nur dem Vermieter Zeit und vor allem Nerven und bringt eh nichts.
Also was nützt es?