Mietrück­stand Vermieter darf doppelt kündigen

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Vermieter dürfen bei einem Zahlungs­verzug des Mieters frist­los kündigen und gleich­zeitig eine ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Kündigungs­frist aussprechen. Das hat der Bundes­gerichts­hof in zwei Grund­satz­urteilen entschieden (Az. VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17).

Ordentliche Kündigung bleibt wirk­sam

Damit bestätigten die Richter die bei Vermietern verbreitete Praxis, bei Mietrück­ständen gleich doppelt zu kündigen. Der Mieter kann dann die frist­lose Kündigung noch abwenden, indem er seine Mietschulden inner­halb der gesetzlichen Schon­frist voll­ständig begleicht. Das ist noch bis zu zwei Monate nach der Räumungs­klage möglich. Seine Wohnung verliert der Mieter trotzdem. Denn die vom Vermieter gleich­zeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung bleibt wirk­sam. Für sie gibt es keine Schon­frist­regelung, eine Nach­zahlung hilft dem säumigen Mieter hier nicht.

Wann die doppelte Kündigung möglich ist

Eine doppelte Kündigung wegen Zahlungs­verzugs ist möglich, wenn der Mieter an zwei aufeinander­folgenden Terminen mit mehr als einer Monats­miete im Rück­stand ist. Das Gleiche gilt, wenn er dem Vermieter über einen längeren Zeitraum mehr als zwei Monats­mieten schuldig bleibt.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • argon85 am 31.10.2018 um 20:43 Uhr
    Kündigung obwohl Grund weggefallen?

    Kündigung erlaubt obwohl alles bezahlt ist, wenn auch mit Verzug? Geht ja gar nicht.

  • Birsve am 20.10.2018 um 16:25 Uhr
    Was nützt es?

    Hallo, was nützt das beste Kündigungsgesetz, wenn der Mieter einfach nicht auszieht. Beispiel aus eigener Erfahrung: Der Mieter hat 2 Monate Mietschulden, jetzt bezahlt das Jobcenter seine Miete. Er wurde gekündigt ohne dass eine Reaktion von ihm kam. Jetzt wohnt er immer noch in dieser Wohnung, denkt nicht daran auszuziehen. Den Mietrückstand wird er wohl nie zahlen, weil er mittellos ist. Die Wohnung darf man als Vermieter nicht betreten, Klage kostet nur dem Vermieter Zeit und vor allem Nerven und bringt eh nichts.
    Also was nützt es?