Ein gewerblicher Großvermieter darf Anwaltskosten für Mahnungen nicht auf Mieter umlegen. Er sollte vielmehr in der Lage sein, Mahnungen wegen Zahlungsrückständen selbst verfassen zu können. Das entschied das Amtsgericht Dortmund gegen die Deutsche Annington, Deutschlands größtes privates Immobilienunternehmen (Az. 425 C 6720/14).
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- Vermieter dürfen in ihre Wohnungen investieren und Mieter an den Kosten beteiligen. Doch es gibt Grenzen. Luxussanierungen können Mieter stoppen.
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- Das Internetportal Mieterengel.de vermittelt Anwälte zur Rechtsberatung und bietet Rechtsschutz. Die Stiftung Warentest hat das Angebot unter die Lupe genommen.
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