Geraten Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten in Rückstand, müssen sie auch dann mit dem Verlust ihrer Wohnung rechnen, wenn sie den Rückstand nach einer Kündigung ausgleichen. Sie können durch die Nachzahlung zwar bis zum Räumungstermin eine außerordentliche Kündigung vom Tisch bekommen. Hat der Vermieter jedoch auch eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist ausgesprochen, hilft die Nachzahlung nicht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 145/07).
Zugrunde lag ein Fall, in dem die Erhöhung der Nebenkosten strittig war. Der Mieter zahlte lange Zeit nur den alten Betrag und kam mit über 3 000 Euro in Rückstand.
Tipp: Auch Mieter, die wegen Mängeln längere Zeit die Miete mindern, riskieren eine Kündigung. Geht es nicht nur um Kleinigkeiten, sollten Sie sich von einem Anwalt oder einem Mieterverein beraten lassen.
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