Ein Vermieter darf einem Mieter, der seine Nachbarn massiv beschimpft, beleidigt und bedroht, fristlos und ohne Abmahnung kündigen. Das Amtsgericht München urteilte, dem Vermieter müsse auch zum Schutz der bedrohten Mieter die Möglichkeit eröffnet werden, das Mietverhältnis sofort zu beenden (Az. 474 C 18956/16). In dem entschiedenen Fall hatte der Mieter erst seine Freundin geschlagen und ging dann auf den Nachbarn los, bei dem sie Schutz gesucht hatte. Bei einem Polizeieinsatz wurden bei dem aggressiven Bewohner Axt und Kampfmesser gefunden.