Mietrecht Wann der Vermieter in die Wohnung darf

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Wer eine Wohnung gemietet hat, besitzt das Hausrecht. Will der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter die Wohnung betreten, muss er das sachlich begründen und sogar schriftlich ankündigen. Erlaubt ist zum Beispiel, dass der Vermieter Hand­werker schickt. test.de erklärt, in welchen Fällen der Vermieter sonst noch in die Wohnung darf.

Duldung

Anlass für einen angekündigten Besuch kann die Kontrolle von Rauchmeldern sein. Das muss der Mieter zulassen, urteilte das Amts­gericht Frank­furt am Main (Az. 33 C 1093/17). Weil ein Mieter den Techniker nicht herein­lassen wollte, verklagte ihn die Wohnungs­gesell­schaft. Dem Mieter drohen Ordnungs­geld, sogar Haft, wenn er sich weiter weigert. Die Kontrolle muss mindestens zwei Wochen vorher durch einen Brief oder durch einen Aushang im Treppen­haus angekündigt werden. Ein Aushang reicht, wenn Kontrolleure turnus­mäßig den Verbrauch an Heizungen und an Wasser­uhren ablesen wollen.

Instandhaltung

Sind Mängel zu begut­achten, oder will der Vermieter eine Reparatur über­prüfen, kann er Zutritt verlangen. Ebenso, wenn die Wohnung neu vermessen werden soll und Baumaß­nahmen beabsichtigt sind. Öffnen muss der Mieter auch, wenn der begründete Verdacht besteht, dass unerlaubt ein Hund gehalten wird oder dass die Wohnung verwahr­lost ist. Gänzlich ohne Voranmeldung darf der Vermieter bei einem Wasser­rohr­bruch oder Brand in die Wohnung kommen, denn dann ist sein Eigentum in Gefahr.

Besichtigung

Ein generelles Besichtigungs­recht hat ein Vermieter nicht (BGH, Az. VIII ZR 289/13). Alle fünf Jahre darf er aber den Zustand seines Eigentums prüfen, so das Amts­gericht München (Az. 461 C 19626/15). Verkauft er die Wohnung oder vermietet sie neu, dürfen Interes­senten die Räume ansehen. Der Vermieter muss das recht­zeitig und schriftlich ankündigen – mindestens drei Tage vorher, so der Berliner Mieter­ver­ein. Ist die Wohnung verkauft, hat auch der neue Eigentümer das Recht, sie anzu­sehen. Ohne Erlaubnis des Mieters dürfen keine Fotos in seinen Räumen gemacht werden.

Tipp: Was der Vermieter sonst noch darf (und was nicht), steht in unseren FAQ Mietrecht.

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Marie-Christin am 04.11.2017 um 17:38 Uhr
Terminvergabe

Als Berufstätiger ist die entscheidende Frage oftmals, wann darf z.B. ein Handwerker in die Wohnung oder den Keller. Da werden Termin zwischen 12 Uhr und 13 Uhr vergeben. Die Bitte um eine Terminverschiebung wird zum Problem. Und der Mieter wird unter Druck gesetzt.