Pflanzt der Mieter eine Hecke, wird sie ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und Eigentum des Vermieters (Landgericht Detmold, Az. 10 S 218/12).
Pflanzt der Mieter eine Hecke, wird sie ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und Eigentum des Vermieters (Landgericht Detmold, Az. 10 S 218/12).