Mieter einer Wohnung können nicht von ihrem Vermieter verlangen, dass er die Reparatur einer defekten Telefonleitung innerhalb des Hauses bezahlt. Eine Mieterin, die weder telefonieren noch das Internet nutzen konnte, musste das mit ihrem Telekommunikationsanbieter klären (Landgericht Berlin, Az. 63 S 151/14).