Selbst wenn Untervermietung im Mietvertrag ausgeschlossen ist, können Mieter Anspruch haben, dass der Eigentümer es erlaubt. Eine Frau hatte nach der Scheidung die Wohnung übernommen. Als ihr Exmann keinen Unterhalt mehr zahlte, blieben von ihrem Gehalt nur 530 Euro zum Lebensunterhalt übrig. Deshalb darf sie ein Zimmer für 400 Euro monatlich untervermieten. Sie muss nicht in eine billigere Wohnung ziehen. Der Wunsch einer Mieterin, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, sei als Ausdruck ihrer privaten Lebensführung zu respektieren, entschied das Amtsgericht München (Az. 422 C 13968/13).