Auch wenn der Vermieter jahrelang nichts dagegen einwendet, dass Mieter unentgeltlich einen Kellerverschlag nutzen, ist das nur eine Gefälligkeit, die er jederzeit beenden kann (Landgericht Frankfurt/Main, Az. 2–11 S 86/14).
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- Auffahrunfall, Flugverspätung oder Mieterhöhung: Internetanbieter und Schlichtungsstellen helfen dabei, Recht zu bekommen. test.de nimmt wichtige Angebote unter die Lupe.
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- Seit den 80er-Jahren haben Gerichte sechsmal Nachbarschaftszoff rund um Gartenzwerge entschieden. Im Februar 2018 gab es nun einen siebten Fall. Das Amtsgericht...
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