
Für Schutz vor Tieren im Garten muss der Eigentümer sorgen.
Zerstören Wildschweine Mieters Garten, muss der Hausherr einen stabilen Zaun aufstellen. Die Mieter eines Grundstücks am Waldrand hatten geklagt, weil Wildschweine wiederholt einen Maschendrahtzaun überwunden und die Beete verwüstet hatten. Das geschah allerdings erst, nachdem der Vermieter Teile eines stabilen Jagdzauns abgerissen und durch den Drahtzaun ersetzt hatte. Der Richter des Amtsgerichts Köpenick gab den Bewohnern Recht. Seine Begründung: Der Eigentümer muss die Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch in einem geeigneten Zustand überlassen und sie während der Mietzeit erhalten. Er ist verpflichtet, Vorsorge zu treffen, dass die Wildschweine den Garten nicht mehr betreten (Az. 15 C 25/12).