Mietrecht Schwerkranken Mietern darf nicht frist­los gekündigt werden

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Die Pflegebedürftig­keit einer Mieterin ist eine schwerwiegende persönliche Härte. Sie kann die frist­lose Kündigung eines Miet­vertrags hemmen. Das entschied der Bundes­gerichts­hof (Az. VIII ZR 73/16) für eine 97-jährige demenz­kranke, bett­lägerige Mieterin.

Betreuer beleidigte Haus­verwaltung

Die Frau und ihr Betreuer bewohnten zwei neben­einander­liegende Wohnungen. Nachdem der Betreuer die Haus­verwaltung in mehreren Briefen grob beleidigt hatte, kündigte diese den Mietern frist­los. Die Mieter hätten ihre Pflichten erheblich verletzt. Eine Fortführung des Miet­verhält­nisses sei unzu­mutbar. Die Mieter klagten vor dem Amts­gericht München und gewannen zunächst. In der Folg­einstanz verloren sie gegen die Haus­verwaltung.

BGH: Pflegebedürftig­keit der Mieterin nicht ausreichend gewürdigt

Um die Räumung abzu­wenden, mit der die Kündigung voll­streckt werden sollte, legten die Mieter Revision beim Bundes­gerichts­hof ein. Der entschied, dass die Vorinstanz die Pflegebedürftig­keit der Mieterin nicht ausreichend gewürdigt habe. Bei einer schwerwiegenden Gesund­heits­beein­trächtigung könne es keinen wichtigen Grund für die frist­lose Kündigung geben, auch wenn Mieter ihre Pflichten grob verletzt haben.

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meikeoltmann am 14.12.2016 um 16:45 Uhr
Tja, bei diesen und ähnlichen Dingen ist manchmal

Die meisten Probleme ergeben sich rund um die Beendigung von Mietverträgen. Wann und wie kann ein Mietvertrag gekündigt werden, ob wegen Eigenbedarfs, Mietrückständen, ständig unpünktlicher Mietzahlungen, unberechtigter Untervermietung oder sonstigen Verletzungen der Mieterpflichten? Wann und in welchem Umfang muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen. Wann verjähren diese Ansprüche?
Hier empfehle ich einen qualifizierten Anwalt zu diesem Thema. Wichtig auch: Der Vermieter kann seine Rechte nur wahren, wenn er dem Mieter gegenüber wirksame Erklärungen abgibt, gesetzliche und vertragliche Fristen einhält und die aktuelle Rechtsprechung kennt.