Mietrecht Miet­minderung bei kaputter Heizung

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Geht die Heizung in einer Miet­wohnung kaputt, kann der Mieter die Reparatur der Heizung verlangen und die Miete mindern. Dabei spielt es keine Rolle, ob er die Wohnung tatsäch­lich nutzt oder sie unter­vermietet hat, entschied der Bundes­gerichts­hof (Az. VIII ZR 99/17). In dem Fall hatten Mieter einer Wohnung in Bad Homburg die Miete gemindert, weil unter anderem die Gast­herme defekt war. Die Vorinstanzen wiesen ihre Klage ab – sie hätten kein Rechts­schutz­bedürfnis, weil nicht sie die Wohnung bewohnten, sondern ihre Tochter. Die Karls­ruher Richter sahen das anders: Relevant sei nicht, ob die Kläger selbst in der angemieteten Wohnung lebten oder sie nahen Familien­angehörigen über­lassen hätten. Wenn die Gast­herme über längere Zeit ausfalle, stelle das einen Mangel dar. Der Vermieter sei dazu verpflichtet, die Wohnung in einem vertrags­gemäßen Zustand zu erhalten. Tue er das nicht, seien die Mieter berechtigt, die Miete zu mindern.

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