Zahlt jemand ständig die Miete zu spät, kann ihn der Vermieter abmahnen und fristlos kündigen, sofern der Bewohner sein Verhalten nicht ändert. Auch wenn der Vermieter die verspäteten Zahlungen lange geduldet hat, ändert das den Mietvertrag nicht (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Az. 9 C 79/15).