Mietrecht Katzen schädigen Parkett

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Mietrecht - Katzen schädigen Parkett

Leichte Schäden an Fußböden sind in der Regel Vermietersache. So gelten zum Beispiel Druck­stellen durch Möbel als normale Abnut­zung. Starke Beschädigungen oder Verschmut­zungen wie Weinflecken oder Brandlöcher sind dagegen vom Mieter zu beseitigen. Das gilt auch für Schäden, die von Tieren ange­richtet werden. test.de informiert.

Drei unbe­aufsichtigte Katzen in einer Wohnung sind zu viel

Eine Frau, die drei Katzen in ihrer Wohnung hielt, muss den Parkett­boden sanieren, der stark durch Katzenurin beschädigt wurde. Der Vermieter ist nicht zuständig. Auch die Privathaft­pflicht­versicherung der Frau lehnte ab. Zu Recht, fand das Saarlän­dische Ober­landes­gericht (Az. 5 W 72/13). Die Versicherung begründete ihre Weigerung mit „über­mäßiger Bean­spruchung“ der Miet­wohnung. Drei Katzen, die tags­über unbe­aufsichtigt in der Wohnung einge­sperrt sind, sah das Gericht als über­mäßige Bean­spruchung an. Damit war das beschädigte Parkett kein Mietsach­schaden mehr, den die Police der Katzenhalterin ansonsten abdeckte.

Mieter haftet aber nicht für normale Abnut­zung

Schäden an Fußböden sind echte Reparaturen und meist Vermietersache. Sie gehören nicht zu den Schön­heits­reparaturen, die je nach vertraglicher Vereinbarung auch manchmal vom Mieter zu erledigen sind.Ein Mieter muss das Parkett nicht abschleifen und neu versiegeln lassen, wenn er auszieht. Er haftet auch nicht für Druck­stellen durch Möbel. Das gilt aber nur, solange Schäden am Fußboden die Folge eines normalen Gebrauchs sind. Wird der Fußboden über Gebühr verschmutzt oder beschädigt – etwa durch Weinflecken, Brandlöcher oder Katzenpipi –, muss der Mieter sanieren. Einen Über­blick über alle Bereiche des Miet­rechts von der Wohnungs­suche bis zum Auszug bietet das Finanztest-Spezial Mietrecht. Es kostet 8,50 Euro.

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