Eine Klausel im Mietvertrag, die dem Mieter den Betrieb einer Waschmaschine in der Wohnung verbietet, ist unwirksam. Das gilt auch dann, wenn im Mietshaus ein Waschkeller zur Verfügung steht (Amtsgericht Eschweiler, Az. 26 C 268/12).
Eine Klausel im Mietvertrag, die dem Mieter den Betrieb einer Waschmaschine in der Wohnung verbietet, ist unwirksam. Das gilt auch dann, wenn im Mietshaus ein Waschkeller zur Verfügung steht (Amtsgericht Eschweiler, Az. 26 C 268/12).