Mietnomaden­versicherung

Miet­schutz­Police der R+V: Maximal 15 000 Euro Schutz

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Mietnomaden­versicherung - Policen der R+V und der Rhion im Check

Über Internet­seiten wie www.mietkautions­bund.de können Vermieter die Mietnomaden­versicherung „Miet­schutz­Police“ der R+V Versicherung aus Wiesbaden abschließen. Der Vermieter hat drei maximale Entschädigungs­summen zur Auswahl: 5 000 Euro, 10 000 Euro und 15 000 Euro. Der Versicherungs­schutz kostet den Vermieter je nach gewählter Summe 124 Euro, 204 Euro oder 264 Euro pro Jahr und Wohnung. Im Vergleich zum Jahr 2010 sind die Preise für diese Versicherung ordentlich angezogen. Damals kostete die Police noch zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr.

Über­nahme von Reno­vierungs­arbeiten und Entrümpelung

Die R+V zahlt, wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt, die Wohnung beschädigt oder Eigentum des Vermieters aus der Wohnung stiehlt. Hat der Mieter eine reno­vierungs- oder gar sanierungs­bedürftige Wohnung zurück­gelassen, zahlt der Versicherer für die Dauer der Hand­werk­erarbeiten – maximal drei Monate lang – die entgangene Miete ohne Betriebs­kosten. Hat der Mieter Gegen­stände in der Wohnung gelassen, werden auch Kosten für die Entrümpelung bezahlt. Die Entschädigung für alle Kosten­positionen ist aber beschränkt auf die bei Abschluss der Versicherung vereinbarte Entschädigungs­höchst­summe. Schäden in Neben­räumen wie Keller, Speicher, Garage, Garten oder Terrasse sind mit Ausnahme der Kosten für die Entrümpelung solcher Flächen nicht versichert.

Drei Nettokaltmieten Selbst­behalt

Nehmen Vermieter die Mietnomaden­versicherung der R+V in Anspruch, haben sie einen recht hohen Selbst­behalt zu tragen: drei Monats­mieten ohne Betriebs­kosten. Beispiel: War mit dem Mieter im Miet­vertrag eine Miete in Höhe von 600 Euro zuzüglich Neben­kosten vereinbart und beträgt der Miet­ausfall 5 000 Euro, zahlt der Versicherung lediglich 3 200 Euro aus. Zwar kann der Vermieter die Mietkaution – diese beträgt in der Regel drei Nettokaltmieten – vereinnahmen, um diesen Schaden auszugleichen. Aber nicht in jedem Fall haben Vermieter vom Mieter eine Kaution bekommen. Der Selbst­behalt der R+V-Mietnomaden­versicherung gilt unabhängig davon, ob eine Kaution tatsäch­lich gezahlt wurde.

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1blick.de am 19.11.2012 um 17:37 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2012 um 14:46 Uhr
"Druckfehler"

Danke für die Hinweise! Wir haben die beiden Verschreiber korrigiert.

Visma am 19.11.2012 um 13:43 Uhr
Mieter bekommen eine Mietnomadenversicherung??

Über Internet­seiten wie www.mietkautions­bund.de können Mieter die Mietnomaden­versicherung „Miet­schutz­Police“ der R+V Versicherung aus Wiesbaden abschließen.
Das wird aber Ruinös für die R+V Versicherung ;-)

Ger am 19.11.2012 um 13:13 Uhr
kl. sinnentstellender Druckfehler im Text

In Zeile 2 unter "15 Monate" steckt ein kleiner sinnentstellender Druckfehler:
Statt "eines zahlungs­unwil­ligen Vermieters" muss es heißen "...Mieters".
vielen Dank für Korrektur (wenn möglich).