
Über Internetseiten wie www.mietkautionsbund.de können Vermieter die Mietnomadenversicherung „MietschutzPolice“ der R+V Versicherung aus Wiesbaden abschließen. Der Vermieter hat drei maximale Entschädigungssummen zur Auswahl: 5 000 Euro, 10 000 Euro und 15 000 Euro. Der Versicherungsschutz kostet den Vermieter je nach gewählter Summe 124 Euro, 204 Euro oder 264 Euro pro Jahr und Wohnung. Im Vergleich zum Jahr 2010 sind die Preise für diese Versicherung ordentlich angezogen. Damals kostete die Police noch zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr.
Übernahme von Renovierungsarbeiten und Entrümpelung
Die R+V zahlt, wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt, die Wohnung beschädigt oder Eigentum des Vermieters aus der Wohnung stiehlt. Hat der Mieter eine renovierungs- oder gar sanierungsbedürftige Wohnung zurückgelassen, zahlt der Versicherer für die Dauer der Handwerkerarbeiten – maximal drei Monate lang – die entgangene Miete ohne Betriebskosten. Hat der Mieter Gegenstände in der Wohnung gelassen, werden auch Kosten für die Entrümpelung bezahlt. Die Entschädigung für alle Kostenpositionen ist aber beschränkt auf die bei Abschluss der Versicherung vereinbarte Entschädigungshöchstsumme. Schäden in Nebenräumen wie Keller, Speicher, Garage, Garten oder Terrasse sind mit Ausnahme der Kosten für die Entrümpelung solcher Flächen nicht versichert.
Drei Nettokaltmieten Selbstbehalt
Nehmen Vermieter die Mietnomadenversicherung der R+V in Anspruch, haben sie einen recht hohen Selbstbehalt zu tragen: drei Monatsmieten ohne Betriebskosten. Beispiel: War mit dem Mieter im Mietvertrag eine Miete in Höhe von 600 Euro zuzüglich Nebenkosten vereinbart und beträgt der Mietausfall 5 000 Euro, zahlt der Versicherung lediglich 3 200 Euro aus. Zwar kann der Vermieter die Mietkaution – diese beträgt in der Regel drei Nettokaltmieten – vereinnahmen, um diesen Schaden auszugleichen. Aber nicht in jedem Fall haben Vermieter vom Mieter eine Kaution bekommen. Der Selbstbehalt der R+V-Mietnomadenversicherung gilt unabhängig davon, ob eine Kaution tatsächlich gezahlt wurde.
-
- Was darf im Mietvertrag stehen? Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter? Sind Haustiere erlaubt? Was gilt bei Kaution und Kündigung? Wir liefern Antworten.
-
- Vermieter dürfen in ihre Wohnungen investieren und Mieter an den Kosten beteiligen. Doch es gibt Grenzen. Luxussanierungen können Mieter stoppen.
-
- Wann darf ich untervermieten? Wir erklären die Rechtslage. Mit Musterschreiben-Antrag auf Untermieter-Genehmigung. Neu: Untervermietung auch bei Ein-Zimmer-Wohnung.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Danke für die Hinweise! Wir haben die beiden Verschreiber korrigiert.
Über Internetseiten wie www.mietkautionsbund.de können Mieter die Mietnomadenversicherung „MietschutzPolice“ der R+V Versicherung aus Wiesbaden abschließen.
Das wird aber Ruinös für die R+V Versicherung ;-)
In Zeile 2 unter "15 Monate" steckt ein kleiner sinnentstellender Druckfehler:
Statt "eines zahlungsunwilligen Vermieters" muss es heißen "...Mieters".
vielen Dank für Korrektur (wenn möglich).