
Die Forschungsstelle für Immobilienrecht an der Universität Bielefeld hat im Jahr 2010 rund 1 500 von Mietnomaden betroffene Vermieter zu ihren Erfahrungen befragt. In der Auswertung der nicht repräsentativen Ergebnisse kommt die Mietnomaden-Studie zu dem Ergebnis: Rund 75 Prozent der Betroffenen hatten Schäden von unter 10 000 Euro zu verkraften.
15 Monate bis zur Räumung der Wohnung
Die Versicherungssummen der beiden Mietnomadenversicherungen dürften insofern für viele Vermieter reichen, wenn sie tatsächlich Opfer eines zahlungsunwilligen Mieters werden sollten. Die Antworten der Vermieter zur Frage, wie viel Zeit von der Kündigung bis zur Räumung der Wohnung vergeht, fielen in der Studie höchst unterschiedlich aus. Im Schnitt dauerte es rund 15 Monate bis ein Mieter, der die Mietzahlungen in den ersten drei Monaten nach Einzug eingestellt hatte, aus der Wohnung geklagt war. Da die Haftzeit bei der Rhion Versicherung maximal 12 Monate beträgt, bleibt der Vermieter dort womöglich auf einem Teil der Schäden sitzen.
Betrügerische Mietnomaden wohl eher selten
Ein Mietnomadenversicherung macht für Vermieter natürlich nur dann Sinn, wenn die Gefahr, einem Mietnomaden zum Opfer zu fallen, überhaupt existiert. Wie oft das tatsächlich passiert, ist zwischen Eigentümer- und Mieterverbänden sehr umstritten. Selbst der Begriff Mietnomade ist schillernd. Die Wissenschaftler der Bielefelder Studie verstehen unter einem Mietnomaden eine Person, die in betrügerischer Absicht einen Mietvertrag abschließt, keine Miete zahlt und die Wohnung unter Umständen verwahrlost zurücklässt oder sich herausklagen lässt. Solche Mieter gibt es wohl eher wenige. Auf den Aufruf zur Bielefelder Studie meldeten sich insgesamt 1 549 Vermieter. Diese berichteten von 426 Mietern, die nach dem Einzug keine Miete gezahlt oder die Zahlung in den ersten drei Monaten nach Einzug eingestellt hatten. Die Ergebnisse der Studie sind zwar nicht repräsentativ und lassen daher keinen Schluss auf das tatsächliche Aufkommen von Mietnomaden in Deutschland zu. Sie könnten aber wenigstens ein Indiz dafür sein, dass solche Fälle eher selten sind.
Versicherung hilft nicht bei geringen Mietrückständen
An der Studie nahmen aber auch einige Vermieter teil, die erst später nach dem Einzug Mietausfälle zu verzeichnen hatten oder zwischendurch immer mal wieder Miete bekommen haben. Vermieter sehen offenkundig auch das als Mietnomadentum an. Dieses Auf-und-Ab bei der Mietzahlung kommt vermutlich öfter vor, als das Einziehen in eine Wohnung ohne jede Zahlungsabsicht. Vor solchen Mietausfällen schützt die Mietnomadenversicherung aber erst dann, wenn die Mietrückstände so groß sind, dass eine Kündigung in Betracht kommt. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückstandes ist erst dann möglich, wenn die Mietschulden in der Summe mindestens zwei Monatsmieten ausmachen.
Vermieter können auch ohne Versicherung viel tun
Die Mietnomaden-Studie der Uni Bielefeld kommt zu dem Schluss, dass private Gelegenheitsvermieter im Vergleich etwa zu großen Wohnungsbaugesellschaften deutlich stärker von Mietnomaden betroffen sind. Womöglich liegt es auch daran, dass private Vermieter weniger Erkundigungen über die Zahlungsfähigkeit des Mieters einholen. Von den Vermietern, die schon in den ersten drei Monaten nach Einzug vom Mieter keine Geld mehr erhalten haben, hatte zum Beispiel nur etwa ein Drittel Gehalts- und Einkommensnachweise vor Abschluss des Mietvertrages verlangt.
Tipp: Im Rahmen des rechtlich Zulässigen können Vermieter selbst einiges tun, um über die Zahlungsfähigkeit von Bewerbern vor Vertragsabschluss etwas zu erfahren: Wohnung vermieten: Mieter-Check muss sein.
Fazit: Teilschutz für den Ernstfall
Vermieter können sich für einen Teil der verursachten Schäden durch eine Mietnomadenversicherung schützen. Allerdings müssen sie bereit sein, dem Mieter sofort zu kündigen und ihn auf Räumung zu verklagen. Diese Klage verursacht bei Vermietern Kosten, die über die Mietnomadenversicherung nicht abgedeckt sind. Wie verbreitet das Mietnomadentum ist, ist unklar. Das Risiko, Opfern eines Mietbetrügers zu werden, dürfte eher klein sein. Ob eine solche Versicherung wirklich notwendig ist, hängt somit eher vom subjektiven Schutzbedürfnis eines Vermieters ab.
Vollständige Ergebnisse der Studie zum Thema Mietnomaden.
-
- Was darf im Mietvertrag stehen? Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter? Sind Haustiere erlaubt? Was gilt bei Kaution und Kündigung? Wir liefern Antworten.
-
- Die Mieten steigen rasant. Und oft stärker als zulässig. Wo die Mietpreisbremse gilt, können Mieter sich gegen überzogene Forderungen wehren. Das ist gar nicht schwer....
-
- Vermieter dürfen in ihre Wohnungen investieren und Mieter an den Kosten beteiligen. Doch es gibt Grenzen. Luxussanierungen können Mieter stoppen.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Danke für die Hinweise! Wir haben die beiden Verschreiber korrigiert.
Über Internetseiten wie www.mietkautionsbund.de können Mieter die Mietnomadenversicherung „MietschutzPolice“ der R+V Versicherung aus Wiesbaden abschließen.
Das wird aber Ruinös für die R+V Versicherung ;-)
In Zeile 2 unter "15 Monate" steckt ein kleiner sinnentstellender Druckfehler:
Statt "eines zahlungsunwilligen Vermieters" muss es heißen "...Mieters".
vielen Dank für Korrektur (wenn möglich).