Mietnomaden­versicherung

Studie zu Mietnomaden: Schäden oft unter 10 000 Euro

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Mietnomaden­versicherung - Policen der R+V und der Rhion im Check

Die Forschungs­stelle für Immobilienrecht an der Universität Biele­feld hat im Jahr 2010 rund 1 500 von Mietnomaden betroffene Vermieter zu ihren Erfahrungen befragt. In der Auswertung der nicht repräsentativen Ergeb­nisse kommt die Mietnomaden-Studie zu dem Ergebnis: Rund 75 Prozent der Betroffenen hatten Schäden von unter 10 000 Euro zu verkraften.

15 Monate bis zur Räumung der Wohnung

Die Versicherungs­summen der beiden Mietnomaden­versicherungen dürften insofern für viele Vermieter reichen, wenn sie tatsäch­lich Opfer eines zahlungs­unwil­ligen Mieters werden sollten. Die Antworten der Vermieter zur Frage, wie viel Zeit von der Kündigung bis zur Räumung der Wohnung vergeht, fielen in der Studie höchst unterschiedlich aus. Im Schnitt dauerte es rund 15 Monate bis ein Mieter, der die Mietzah­lungen in den ersten drei Monaten nach Einzug einge­stellt hatte, aus der Wohnung geklagt war. Da die Haft­zeit bei der Rhion Versicherung maximal 12 Monate beträgt, bleibt der Vermieter dort womöglich auf einem Teil der Schäden sitzen.

Betrügerische Mietnomaden wohl eher selten

Ein Mietnomaden­versicherung macht für Vermieter natürlich nur dann Sinn, wenn die Gefahr, einem Mietnomaden zum Opfer zu fallen, über­haupt existiert. Wie oft das tatsäch­lich passiert, ist zwischen Eigentümer- und Mieter­verbänden sehr umstritten. Selbst der Begriff Mietnomade ist schil­lernd. Die Wissenschaftler der Biele­felder Studie verstehen unter einem Mietnomaden eine Person, die in betrügerischer Absicht einen Miet­vertrag abschließt, keine Miete zahlt und die Wohnung unter Umständen verwahr­lost zurück­lässt oder sich heraus­klagen lässt. Solche Mieter gibt es wohl eher wenige. Auf den Aufruf zur Biele­felder Studie meldeten sich insgesamt 1 549 Vermieter. Diese berichteten von 426 Mietern, die nach dem Einzug keine Miete gezahlt oder die Zahlung in den ersten drei Monaten nach Einzug einge­stellt hatten. Die Ergeb­nisse der Studie sind zwar nicht repräsentativ und lassen daher keinen Schluss auf das tatsäch­liche Aufkommen von Mietnomaden in Deutsch­land zu. Sie könnten aber wenigs­tens ein Indiz dafür sein, dass solche Fälle eher selten sind.

Versicherung hilft nicht bei geringen Mietrück­ständen

An der Studie nahmen aber auch einige Vermieter teil, die erst später nach dem Einzug Miet­ausfälle zu verzeichnen hatten oder zwischen­durch immer mal wieder Miete bekommen haben. Vermieter sehen offen­kundig auch das als Mietnomadentum an. Dieses Auf-und-Ab bei der Mietzahlung kommt vermutlich öfter vor, als das Einziehen in eine Wohnung ohne jede Zahlungs­absicht. Vor solchen Miet­ausfällen schützt die Mietnomaden­versicherung aber erst dann, wenn die Mietrück­stände so groß sind, dass eine Kündigung in Betracht kommt. Eine frist­lose Kündigung wegen Zahlungs­rück­standes ist erst dann möglich, wenn die Mietschulden in der Summe mindestens zwei Monats­mieten ausmachen.

Vermieter können auch ohne Versicherung viel tun

Die Mietnomaden-Studie der Uni Biele­feld kommt zu dem Schluss, dass private Gelegen­heits­vermieter im Vergleich etwa zu großen Wohnungs­baugesell­schaften deutlich stärker von Mietnomaden betroffen sind. Womöglich liegt es auch daran, dass private Vermieter weniger Erkundigungen über die Zahlungs­fähig­keit des Mieters einholen. Von den Vermietern, die schon in den ersten drei Monaten nach Einzug vom Mieter keine Geld mehr erhalten haben, hatte zum Beispiel nur etwa ein Drittel Gehalts- und Einkommens­nach­weise vor Abschluss des Miet­vertrages verlangt.

Tipp: Im Rahmen des recht­lich Zulässigen können Vermieter selbst einiges tun, um über die Zahlungs­fähig­keit von Bewerbern vor Vertrags­abschluss etwas zu erfahren: Wohnung vermieten: Mieter-Check muss sein.

Fazit: Teil­schutz für den Ernst­fall

Vermieter können sich für einen Teil der verursachten Schäden durch eine Mietnomaden­versicherung schützen. Allerdings müssen sie bereit sein, dem Mieter sofort zu kündigen und ihn auf Räumung zu verklagen. Diese Klage verursacht bei Vermietern Kosten, die über die Mietnomaden­versicherung nicht abge­deckt sind. Wie verbreitet das Mietnomadentum ist, ist unklar. Das Risiko, Opfern eines Miet­betrügers zu werden, dürfte eher klein sein. Ob eine solche Versicherung wirk­lich notwendig ist, hängt somit eher vom subjektiven Schutz­bedürfnis eines Vermieters ab.

Voll­ständige Ergeb­nisse der Studie zum Thema Mietnomaden.

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1blick.de am 19.11.2012 um 17:37 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2012 um 14:46 Uhr
"Druckfehler"

Danke für die Hinweise! Wir haben die beiden Verschreiber korrigiert.

Visma am 19.11.2012 um 13:43 Uhr
Mieter bekommen eine Mietnomadenversicherung??

Über Internet­seiten wie www.mietkautions­bund.de können Mieter die Mietnomaden­versicherung „Miet­schutz­Police“ der R+V Versicherung aus Wiesbaden abschließen.
Das wird aber Ruinös für die R+V Versicherung ;-)

Ger am 19.11.2012 um 13:13 Uhr
kl. sinnentstellender Druckfehler im Text

In Zeile 2 unter "15 Monate" steckt ein kleiner sinnentstellender Druckfehler:
Statt "eines zahlungs­unwil­ligen Vermieters" muss es heißen "...Mieters".
vielen Dank für Korrektur (wenn möglich).