
Die Mietnomadenversicherung der Rhion Versicherung ist billiger als das R+V-Produkt, aber etwas komplizierter gestrickt. Rhion unterscheidet nach Mietausfallschaden und Sachschaden. Den Mietausfall kann ein Vermieter entweder in Höhe von 5 000 Euro oder 10 000 Euro versichern, den Sachschaden etwa wegen mutwilliger Beschädigung der Wohnung durch den Mieter in Höhe von entweder 10 000 Euro, 20 000 Euro oder 30 000 Euro. Sachschäden werden aber nur dann ersetzt, wenn es auch zu Mietausfällen gekommen ist. Vandalismus allein ist also – anders als bei der R+V – nicht versichert. Bei Sachschäden gilt ein Selbstbehalt in Höhe von 20 Prozent des entstandenen Schadens, mindestens 250 Euro, maximal 1 000 Euro.
113 Euro für Schutz in Höhe von maximal 40 000 Euro
Die Mietnomadenversicherung der Rhion ist unterschiedlich teuer, je nach Plattform über die Vermieter die Versicherung abschließen. Wer den Schutz über die Seite www.versicherung-mietnomaden.de bucht, zahlt für den maximal möglichen Versicherungsschutz 113 Euro pro Jahr (Schutz für 10 000 Euro Mietausfall und 30 000 Euro Sachschaden). Über Plattformen wie www.vermietsicher.de oder www.mietausfallversicherung.com kostet der gleiche Schutz 148 Euro pro Jahr. Möchte ein Vermieter lediglich Mietausfälle in Höhe von bis zu 10 000 Euro versichern, zahlt er für das Rhion-Produkt im günstigsten Fall rund 79 Euro pro Jahr. Der Schutz im gleichen Umfang von der R+V kostet 204 Euro pro Jahr.
Schutz erst ab Kündigung
Ersatz für Mietausfall leistet Rhion erst ab Wirksamwerden der Kündigung durch den Vermieter. Fristlos kündigen können Vermieter frühestens, wenn der Mieter an zwei aufeinander folgenden Monaten keine oder nur wenig Miete gezahlt hat. Das heißt: Selbst wenn ein Vermieter die Mietnomadenversicherung abgeschlossen hat, bekommt er mindestens für die zwei ausbleibende Mieten bis zur Kündigung keine Entschädigung. Für seinen Schaden kann er allerdings die Mietkaution verwenden, sofern er beim Einzug eine solche vom Mieter bekommen hat.
Ersatz höchstens zwölf Monate lang
Der Versicherer Rhion hat den Ersatz von Mietausfällen nicht nur in der Summe auf maximal 10 000 Euro begrenzt, sondern auch eine zeitliche Grenze gesetzt. Hat der Vermieter den Mietvertrag gekündigt, bekommt er von diesem Zeitpunkt ab maximal zwölf Monate lang Mietausfälle ersetzt (sogenannte Haftzeit). Vermieter, die einen Vertrag mit der Versicherungssumme 5 000 Euro abschließen, erhalten höchstens für sechs Monate Entschädigungsleistungen. Bei der Mietnomadenversicherung der R+V gibt es eine solche feste zeitliche Begrenzung nicht. Dieser Unterschied kann bei einer sehr teuren Wohnung relevant werden.
Vermieter müssen Räumungsklage erheben
Die Mietnomadenversicherung von Rhion und R+V sind kein Ruhekissen. Geld von der Versicherung einstreichen und nicht gerichtlich gegen den Mieter vorgehen, geht nicht. Bleibt der Mieter nach der Kündigung wegen Mietrückständen trotzdem in der Wohnung, ist der Vermieter nach den Versicherungsbedingungen von Rhion und R+V verpflichtet, Räumungsklage bei Gericht zu erheben. Und eine solche Klage kostet den Vermieter natürlich Nerven und Geld. Die Anwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten für eine solche Klage können mehrere tausend Euro ausmachen und sind nicht über eine Mietnomadenversicherung versichert, also vom Vermieter aus eigener Tasche zu zahlen, sofern er nicht rechtsschutzversichert ist. Wer nicht sofort Räumungsklage erhebt, riskiert eine Kürzung der Entschädigungszahlung durch die Versicherung.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
Danke für die Hinweise! Wir haben die beiden Verschreiber korrigiert.
Über Internetseiten wie www.mietkautionsbund.de können Mieter die Mietnomadenversicherung „MietschutzPolice“ der R+V Versicherung aus Wiesbaden abschließen.
Das wird aber Ruinös für die R+V Versicherung ;-)
In Zeile 2 unter "15 Monate" steckt ein kleiner sinnentstellender Druckfehler:
Statt "eines zahlungsunwilligen Vermieters" muss es heißen "...Mieters".
vielen Dank für Korrektur (wenn möglich).