Mietnomaden­versicherung

Mietnomaden­versicherung der Rhion: Schutz gegen Miet­ausfall und Sach­schaden

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Mietnomaden­versicherung - Policen der R+V und der Rhion im Check

Die Mietnomaden­versicherung der Rhion Versicherung ist billiger als das R+V-Produkt, aber etwas komplizierter gestrickt. Rhion unterscheidet nach Miet­ausfall­schaden und Sach­schaden. Den Miet­ausfall kann ein Vermieter entweder in Höhe von 5 000 Euro oder 10 000 Euro versichern, den Sach­schaden etwa wegen mutwil­liger Beschädigung der Wohnung durch den Mieter in Höhe von entweder 10 000 Euro, 20 000 Euro oder 30 000 Euro. Sach­schäden werden aber nur dann ersetzt, wenn es auch zu Miet­ausfällen gekommen ist. Vandalismus allein ist also – anders als bei der R+V – nicht versichert. Bei Sach­schäden gilt ein Selbst­behalt in Höhe von 20 Prozent des entstandenen Schadens, mindestens 250 Euro, maximal 1 000 Euro.

113 Euro für Schutz in Höhe von maximal 40 000 Euro

Die Mietnomaden­versicherung der Rhion ist unterschiedlich teuer, je nach Platt­form über die Vermieter die Versicherung abschließen. Wer den Schutz über die Seite www.versicherung-mietnomaden.de bucht, zahlt für den maximal möglichen Versicherungs­schutz 113 Euro pro Jahr (Schutz für 10 000 Euro Miet­ausfall und 30 000 Euro Sach­schaden). Über Platt­formen wie www.vermietsicher.de oder www.miet­ausfall­versicherung.com kostet der gleiche Schutz 148 Euro pro Jahr. Möchte ein Vermieter lediglich Miet­ausfälle in Höhe von bis zu 10 000 Euro versichern, zahlt er für das Rhion-Produkt im güns­tigsten Fall rund 79 Euro pro Jahr. Der Schutz im gleichen Umfang von der R+V kostet 204 Euro pro Jahr.

Schutz erst ab Kündigung

Ersatz für Miet­ausfall leistet Rhion erst ab Wirk­samwerden der Kündigung durch den Vermieter. Frist­los kündigen können Vermieter frühestens, wenn der Mieter an zwei aufeinander folgenden Monaten keine oder nur wenig Miete gezahlt hat. Das heißt: Selbst wenn ein Vermieter die Mietnomaden­versicherung abge­schlossen hat, bekommt er mindestens für die zwei ausbleibende Mieten bis zur Kündigung keine Entschädigung. Für seinen Schaden kann er allerdings die Mietkaution verwenden, sofern er beim Einzug eine solche vom Mieter bekommen hat.

Ersatz höchs­tens zwölf Monate lang

Der Versicherer Rhion hat den Ersatz von Miet­ausfällen nicht nur in der Summe auf maximal 10 000 Euro begrenzt, sondern auch eine zeitliche Grenze gesetzt. Hat der Vermieter den Miet­vertrag gekündigt, bekommt er von diesem Zeit­punkt ab maximal zwölf Monate lang Miet­ausfälle ersetzt (sogenannte Haft­zeit). Vermieter, die einen Vertrag mit der Versicherungs­summe 5 000 Euro abschließen, erhalten höchs­tens für sechs Monate Entschädigungs­leistungen. Bei der Mietnomaden­versicherung der R+V gibt es eine solche feste zeitliche Begrenzung nicht. Dieser Unterschied kann bei einer sehr teuren Wohnung relevant werden.

Vermieter müssen Räumungs­klage erheben

Die Mietnomaden­versicherung von Rhion und R+V sind kein Ruhekissen. Geld von der Versicherung einstreichen und nicht gericht­lich gegen den Mieter vorgehen, geht nicht. Bleibt der Mieter nach der Kündigung wegen Mietrück­ständen trotzdem in der Wohnung, ist der Vermieter nach den Versicherungs­bedingungen von Rhion und R+V verpflichtet, Räumungs­klage bei Gericht zu erheben. Und eine solche Klage kostet den Vermieter natürlich Nerven und Geld. Die Anwalts-, Gerichts- und Voll­stre­ckungs­kosten für eine solche Klage können mehrere tausend Euro ausmachen und sind nicht über eine Mietnomaden­versicherung versichert, also vom Vermieter aus eigener Tasche zu zahlen, sofern er nicht rechts­schutz­versichert ist. Wer nicht sofort Räumungs­klage erhebt, riskiert eine Kürzung der Entschädigungs­zahlung durch die Versicherung.

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Kommentarliste

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  • 1blick.de am 19.11.2012 um 17:37 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2012 um 14:46 Uhr
    "Druckfehler"

    Danke für die Hinweise! Wir haben die beiden Verschreiber korrigiert.

  • Visma am 19.11.2012 um 13:43 Uhr
    Mieter bekommen eine Mietnomadenversicherung??

    Über Internet­seiten wie www.mietkautions­bund.de können Mieter die Mietnomaden­versicherung „Miet­schutz­Police“ der R+V Versicherung aus Wiesbaden abschließen.
    Das wird aber Ruinös für die R+V Versicherung ;-)

  • Ger am 19.11.2012 um 13:13 Uhr
    kl. sinnentstellender Druckfehler im Text

    In Zeile 2 unter "15 Monate" steckt ein kleiner sinnentstellender Druckfehler:
    Statt "eines zahlungs­unwil­ligen Vermieters" muss es heißen "...Mieters".
    vielen Dank für Korrektur (wenn möglich).