Zu neugierige Fragen. Wer eine Wohnung mieten will, muss nicht alles offenbaren. Tabu sind etwa Fragen zur sexuellen Orientierung oder zur Religionszugehörigkeit. Wer bei diesen Fragen lügt, kann später deswegen nicht hinausgeschmissen werden.
Die falsche Eigenauskunft. Mieter sollten zögern, wenn der Wohnungsbesitzer die Vorlage der Eigenauskunft von einer Auskunftei verlangt („Datenübersicht nach Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz“). Diese enthält viele Details über die Geschäftsbeziehungen des Mieters. Stattdessen sollten sie eine Schufa-Bonitätsauskunft anbieten (Kosten: 18,50 Euro). Sie informiert allgemein über die Bonität.
Zu viel Mietsicherheit. Mehr als drei Nettokaltmieten stehen dem Eigentümer nicht zu. Verlangt er zudem etwa eine Bürgschaft, ist sie unwirksam. Viele Vermieter wollen die Kaution auf einen Schlag. Mieter dürfen aber in drei Raten zahlen. Findet die Kautionsübergabe nach der Unterzeichnung des Mietvertrags statt, sollten Mieter auf die Ratenzahlung pochen.
-
- Eine Betriebskostenabrechnung kann an vielen Stellen falsch sein. Wie Mieter die Abrechnung prüfen und wann sie sich gegen Nachzahlungen wehren können – mit Musterbrief.
-
- In fast jedem Mietvertrag steht: Renovieren ist Sache der Mieter. Doch die Klauseln über Schönheitsreparaturen sind oft unwirksam. Beispiel: das „Streichen der Fenster“.
-
- Was darf im Mietvertrag stehen? Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter? Sind Haustiere erlaubt? Was gilt bei Kaution und Kündigung? Wir liefern Antworten.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Herberge: Mietkautionen können hinsichtlich der Höhe und des Zeitraums, wann und wie sie zu zahlen sind, frei vereinbart werden. Gibt es keine Vereinbarung, muss sie im Zweifel sofort und in voller Höhe entrichtet werden. (dda)
In welchen zeitlichen und monetären Größenordnungen kann eine Ratenzahlung für die Kaution vereinbart bzw. dem Mieter zugemutet werden? Kann die Ratenzahlung, Zeitraum und Höhe, rechtswirksam im Mietvertrag vereinbart werden. Der vorstehende Zusammenfassung enthält dazu keine Aussagen.