Mieterrechte: Das geht den Eigentümer gar nichts an
Zu neugierige Fragen. Wer eine Wohnung mieten will, muss nicht alles offenbaren. Tabu sind etwa Fragen zur sexuellen Orientierung oder zur Religionszugehörigkeit. Wer bei diesen Fragen lügt, kann später deswegen nicht hinausgeschmissen werden.
Die falsche Eigenauskunft. Mieter sollten zögern, wenn der Wohnungsbesitzer die Vorlage der Eigenauskunft von einer Auskunftei verlangt („Datenübersicht nach Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz“). Diese enthält viele Details über die Geschäftsbeziehungen des Mieters. Stattdessen sollten sie eine Schufa-Bonitätsauskunft anbieten (Kosten: 18,50 Euro). Sie informiert allgemein über die Bonität.
Zu viel Mietsicherheit. Mehr als drei Nettokaltmieten stehen dem Eigentümer nicht zu. Verlangt er zudem etwa eine Bürgschaft, ist sie unwirksam. Viele Vermieter wollen die Kaution auf einen Schlag. Mieter dürfen aber in drei Raten zahlen. Findet die Kautionsübergabe nach der Unterzeichnung des Mietvertrags statt, sollten Mieter auf die Ratenzahlung pochen.