Mietnomaden So wappnen sich Vermieter

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Mietnomaden - So wappnen sich Vermieter

Wird ein Wohnungs­eigentümer Opfer eines Mietnomaden, geht sein Schaden in die Tausende. Vermieter können vor dem Einzug einiges tun, um Risiken zu begrenzen.

Schreck­geschichten geistern durch die Medien. „Der Feind in meinem Haus“ oder „Ekel und Chaos durch Mietnomaden“ heißen die Schlagzeilen. Sie machen Vermietern Angst. Der Schaden beträgt bei einem Groß­teil der Betroffenen zwischen 2 000 und 20 000 Euro, wie eine Studie der Uni Biele­feld aus dem Jahr 2011 zeigt.

Private Vermieter sind deutlich stärker betroffen als professionelle. Sie tun vor Abschluss des Vertrags wenig, um etwas über die Zahlungs­moral des Wohnungs­interes­senten zu erfahren. „So werden sie womöglich erst zum Opfer von Betrügern“, sagt ein Autor der Studie, Professor Florian Jacoby.

Die Studie der Universität Biele­feld ist zwar nicht repräsentativ, aber die Ergeb­nisse legen nahe: Es gibt nur wenige Menschen, die mit der Absicht eine neue Wohnung beziehen, keine Miete zu zahlen. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Haus- und Wohnungs­eigentümer Informationen verlangen. Ihrer Neugierde sind allerdings Grenzen gesetzt.

Um Selbst­auskunft bitten

Vermieter sollten die Interes­senten bitten, eine Selbst­auskunft auszufüllen. Vorformulierte Formulare finden sie mit den Stich­worten „Mieter“ und „Selbst­auskunft“ leicht über eine Internet­suche. In die Selbst­auskunft trägt der Interes­sent zum Beispiel sein Einkommen, den Familien­stand und seinen Arbeit­geber ein. Plant er mit einem Partner einzuziehen, der ebenfalls über ein Einkommen verfügt, sollte der Vermieter auch ihn um eine Selbst­auskunft bitten.

Gehalts­bescheinigungen geben lassen

Außerdem sollte sich der Wohnungs­besitzer vor Abschluss des Miet­vertrags die Gehalts­bescheinigungen aus den vergangenen drei Monaten zeigen lassen. Zusätzliche Sicherheit gibt eine Bescheinigung vom Arbeit­geber, die darüber informiert, ob es sich um einen unbe­fristeten Arbeits­vertrag handelt. Bei Selbst­ständigen taugt zum Beispiel der jüngste Steuer­bescheid als Einkommens­nach­weis.

Um Schufa-Bonitäts­auskunft bitten

Der Eigentümer sollte Interes­senten, die ernst­haft infrage kommen, bitten, eine Bonitäts­auskunft der Schufa einzuholen. Die kostet den Mieter 18,50 Euro. Er kann sie im Internet unter www.meineschufa.de beantragen und bekommt sie per Post zuge­schickt. Im Ideal­fall steht in der Auskunft: „Zu Herrn Max Mustermann liegen uns ausschließ­lich positive Vertrags­informationen vor.“ Vorsichtig sollten Vermieter werden, wenn darin Informationen über Zahlungs­störungen stehen oder vermerkt ist, dass der Betroffene im Rahmen einer Zwangs­voll­stre­ckung schon einmal seine Vermögens­verhält­nisse offenlegen musste (früher „Offen­barungs­eid“).

Nur der erste Teil für Vermieter

Die Schufa-Bonitäts­auskunft umfasst zwei Teile. Für Vermieter ist nur der erste Teil gedacht, der aus einer Seite besteht. Er enthält allgemeine Informationen über die Kreditwürdig­keit des Interes­senten, ohne Details zum Beispiel zu Bank­konten oder Kreditkarten. Der zweite ausführ­liche Teil einer Schufa-Bonitäts­auskunft ist „zur privaten Verwendung“ gedacht und geht den Vermieter nichts an.

Bei der Schufa und anderen Auskunfteien wie Credit­reform können Verbraucher auch kostenfrei eine Eigen­auskunft bekommen, eine Daten­über­sicht nach Paragraf 34 Bundes­daten­schutz­gesetz. Sie enthält aber wie der zweite Teil der Bonitäts­auskunft sehr genaue Details über die Geschäfts­beziehungen des Interes­senten. An potenzielle Vermieter sollte man die Eigen­auskunft daher nicht übergeben.

Direkt bei Auskunftei nach­fragen

Vermieter können bei einigen Auskunfteien direkt fragen, ob der Bewerber Privat­insolvenz angemeldet oder einen Eintrag im Schuld­nerverzeichnis des Amts­gerichts hat. Eine Anfrage kostet oft 10 bis 30 Euro und ist vom Vermieter zu bezahlen. Mitglieder von Eigentümer­verbänden wie Haus & Grund erhalten mitunter Rabatt.

Kaution verlangen

Eigentümer haben das Recht, eine Kaution in Höhe von drei Nettokaltmieten zu erhalten. Längst nicht alle nutzen ihr Recht, wie die Studie der Universität Biele­feld belegt. Rund die Hälfte der Mieter, die während der ersten drei Monate nach dem Einzug die Zahlung einge­stellt hat, hat auch keine Kaution geleistet.

Dabei sind Eigentümer recht­lich eigentlich in einer guten Position. Sie können die Über­gabe der Wohnungs­schlüssel von der Zahlung der ersten Miete und der ersten Rate der Kaution abhängig machen.

Wer auf Nummer sicher gehen will, verlangt bei der Schlüssel­über­gabe Bargeld. Die Zahlung der restlichen Raten und der folgenden Miete ist damit natürlich nicht sicher, aber immerhin hat der Vermieter schon einmal etwas in den Händen.

Schuldenfreiheit bescheinigen lassen

In einigen Regionen ist es üblich, von Wohnungs­bewerbern die Vorlage einer „Mietschuldenfrei­heits­bescheinigung“ zu verlangen. Darin bestätigt der vorhergehende Vermieter, dass die Person keine Schulden bei ihm hat. Wo solche Bescheinigungen üblich sind, sollten Eigentümer versuchen, sie zu bekommen.

Ex-Vermieter sind allerdings nicht verpflichtet, sie auszustellen, urteilte der Bundes­gerichts­hof (Az. VIII ZR 238/08). Kann der Wohnungs­kandidat keine Bescheinigung beibringen, kann das also auch an einem sturen Vorvermieter liegen.

Kopien als Alternative

Als Alternative zur Mietschuldenfrei­heits­bescheinigung könnte der Bewerber Kopien seiner Konto­auszüge vorlegen, die belegen, dass er die Miete in den vergangenen zwölf Monaten stets pünkt­lich über­wiesen hat. Natürlich sollte er nur die Über­weisung der Miete markieren und die übrigen Konto­eingänge und -abbuchungen auf den Konto­auszügen schwärzen.

Miet­ausfall­versicherungen

Inzwischen gibt es Miet­ausfall­versicherungen für private Vermieter, zum Beispiel die „Miet­schutz­police“ der R+V oder die „Mietnomaden­versicherung“ von Rhion Versicherungen. Bei der R+V können sich Kunden gegen Schäden in der Wohnung und nicht gezahlte Mieten im Umfang von bis zu 15 000 Euro absichern. Der Schutz kostet 264 Euro pro Jahr und Wohnung. Rhion versichert maximal 10 000 Euro Miet­ausfall und 30 000 Euro Sach­schäden in der Wohnung. Diese Versicherung kostet beim güns­tigsten Vermittler 113 Euro pro Jahr und Wohnung.

Nur bedingt hilf­reich

Die Versicherungs­summen dürften zwar in vielen Fällen ausreichen, um den Miet­ausfall auszugleichen. Aber wichtig zu wissen: Nach den Versicherungs­bedingungen ist der Eigentümer verpflichtet, dem Bewohner bei Mietrück­ständen zu kündigen. Zieht dieser nicht aus, muss der Eigentümer auf Räumung klagen. Dadurch entstehen Kosten für ein Gerichts­verfahren, die von der Miet­ausfall­versicherung nicht über­nommen werden. Sie ist also allenfalls ein Teil­schutz für den Wohnungs­eigentümer – noch dazu ein teurer, wenn man bedenkt, dass Mietnomaden eher eine seltene Erscheinung sind.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 18.11.2016 um 13:36 Uhr
Kaution Ratenzahlung

@Herberge: Mietkautionen können hinsichtlich der Höhe und des Zeitraums, wann und wie sie zu zahlen sind, frei vereinbart werden. Gibt es keine Vereinbarung, muss sie im Zweifel sofort und in voller Höhe entrichtet werden. (dda)

Herberge am 17.11.2016 um 16:36 Uhr
Kaution Ratenzahlung

In welchen zeitlichen und monetären Größenordnungen kann eine Ratenzahlung für die Kaution vereinbart bzw. dem Mieter zugemutet werden? Kann die Ratenzahlung, Zeitraum und Höhe, rechtswirksam im Mietvertrag vereinbart werden. Der vorstehende Zusammenfassung enthält dazu keine Aussagen.