Bei schlecht isolierten Fenstern reicht es nicht, wenn Mieter die Heizkostenabrechnung abwarten und dann wegen unverhältnismäßig hoher Heizkosten die Miete mindern. Hohe Heizkosten allein sind kein Mangel (Kammergericht Berlin, Az. 8 U 13/05).
Dennoch müssen Mieter undichte Fenster nicht hinnehmen. Führt die schlechte Isolierung dazu, dass es im Sommer zu heiß oder im Winter zu kalt wird, sollten Mieter den Vermieter auffordern, den Mangel zu beseitigen. Bis dahin können sie die Mieter mindern. Zieht es unzumutbar, weil die Dichtungen an Fenstern und Außentüren so schlecht sind, können sie zum Beispiel die Miete um 20 Prozent kürzen (Landgericht Kassel, Az. 1 S 274/84).
Tipp: Fragen Sie Ihren örtlichen Mieterverein, wenn Sie sich nicht sicher sind, um wie viel Sie die Miete kürzen dürfen.
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