Kommt aus dem Wasserhahn nur braunes Wasser, rechtfertigt das eine Minderung der Bruttomiete um 10 Prozent. Das Amtsgericht Münster gab einer Frau recht, bei der sämtliche Wasserhähne in der Wohnung nur rostiges Wasser lieferten. Außerdem ließ sich im Bad die Wassertemperatur nicht regulieren. Schon nach kurzer Zeit gab es am Waschbecken nur noch heißes Wasser (Amtsgericht Münster, Az. 7 C 4009/15).