Vermieter dürfen die Mietkaution nicht während der Mietzeit antasten, um strittige Forderungen einzutreiben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 234/13).
Eine Mieterin hatte 1 400 Euro Kaution gezahlt. Als sie später die Miete minderte, ließ sich der Vermieter das Geld auszahlen. Er berief sich auf eine Klausel im Mietvertrag. Danach durfte er die Kaution auch während des Mietverhältnisses für fällige Ansprüche verwenden.
Die Richter stellten klar: Die Klausel ist unwirksam. Der Vermieter muss das Kautionskonto wieder auffüllen.