Mietkaution So locken Betrüger Miet­interes­sierte in die Falle

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Mietkaution - So locken Betrüger Miet­interes­sierte in die Falle

„Ich dachte, wenn ich die Kaution für die Wohnung in diesem Haus nicht sofort bezahle, würde ich sie niemals bekommen. Die Betrügerin hatte sich als Eigentümerin vorgestellt.“, Manuel Wiegand, 22, Fach­informatiker aus München © Bethel Fath

Das Wohnungs­angebot in Groß­städten ist knapp, die Nach­frage riesig. Betrüger nutzen das aus und machen Kasse – mit Wohnungen, die es gar nicht gibt. Hier lesen Sie, wie die Masche funk­tioniert – und was Sie dagegen unternehmen können. Unterwegs sind die Betrüger auf Vermietungs­portalen wie Immobiliens­cout24, Airbnb und auch per klassischer Wohnungs­anzeige.

Betrüger sind dort unterwegs, wo Wohnungs­markt angespannt ist

Im Herbst 2017 sucht Manuel Wiegand seine erste eigene Wohnung in München. Der damals 20-Jährige hat seine Ausbildung zum Fach­informatiker abge­schlossen und möchte bei seinen Eltern ausziehen. Im Internet findet er auf dem Anzeigenportal Immobiliens­cout24 eine kleine Wohnung im Südwesten der bayerischen Haupt­stadt. Das Angebot klingt fast zu gut: 42 Quadrat­meter mit Balkon für 680 Euro warm. Er nimmt Kontakt mit der Vermieterin auf und besichtigt die Wohnung.

Sie ist noch bewohnt. Der aktuelle Mieter sei im Urlaub und müsse danach ausziehen, erklärt die Eigentümerin. Ein komisches Gefühl hat Wiegand nicht. Erst als die Vermieterin eine Kaution in Höhe von 2 000 Euro in bar verlangt, wird er skeptisch und hakt nach. Sie müsse sich absichern, so die Vermieterin. Sie habe so schlechte Erfahrungen mit dem Vormieter gemacht, er habe so viele Mietschulden bei ihr. Außerdem brauche sie die Kaution, um das Bad sanieren zu können.

Wiegand glaubt ihr und unter­schreibt den Miet­vertrag. Außerdem zahlt er die Kaution in bar. Ein Fehler, wie sich bald heraus­stellt. Es gibt gar keine Wohnung, die der junge Mann mieten kann. Die angebliche Eigentümerin hat es allein auf seine Kaution abge­sehen. Mietkautions­betrug heißt diese Masche. Sie nimmt vor allem in Groß­städten zu, wo der Wohnungs­markt extrem angespannt ist. Taten wie die in München gibt es – so berichten zunehmend Medien – auch in Berlin, Köln, Frank­furt und in kleineren Städten wie Göttingen und Gelsenkirchen.

Wohnung steht nicht zur Vermietung

Wochen vergehen, bis Wiegand erkennt, dass er einem Betrug aufgesessen ist. Mehr­fach versucht er, seine neue Vermieterin zu erreichen, vergeblich. Auf keine seiner Anrufe und Nach­richten reagiert sie. Kurz vor seinem Umzug möchte Wiegand die Nummer des Stromzäh­lers wissen. Er fährt zu seiner künftigen Wohnung und klingelt an der Tür. Der Mann, der ihm öffnet, weist ihn ab. Er ziehe nicht aus, so der Bewohner. Er habe der Frau, die sich Wiegand gegen­über als Eigentümerin ausgegeben hat, den Schlüssel nur gegeben, damit sie den Brief­kasten leeren könne, wenn er im Urlaub ist.

Der Fach­informatiker fällt aus allen Wolken. „Die Frau, die mich empfangen hat, wirkte sehr über­zeugend“, sagt der heute 22-Jährige. „Sie hat mir erzählt, dass die Wohnung ihr gehöre und sie sich das Geld dafür vom Munde abge­spart hätte. Das habe ich ihr geglaubt.“ Der Münchner zögert nicht und erstattet Anzeige bei der Polizei. Dort ist die Täterin bekannt. Gegen sie liegen schon mehrere Anzeigen wegen Betrugs vor. Ihre Masche ist immer dieselbe. Die Frau bietet Wohnungen im Internet an und verabredet sich mit Interes­senten zu Besichtigungen. Sie nutzt drei Adressen in verschiedenen Stadt­teilen und gibt sich als Eigentümerin der Wohnungen aus. Tatsäch­lich gehören sie nicht ihr, sondern Bekannten.

Angebliche Vermieter oft im Ausland

Häufiger ist eine andere Betrugs­masche. Sie ist besonders leicht umzu­setzen: Auf Internetportalen wie Immobiliens­cout24, Immo­welt oder Immonet.de werden Miet­wohnungen annonciert, die gar nicht existieren. Die Inserate locken mit nied­rigen Mieten und gut gemachten Fotos. Wer Interesse hat und Kontakt aufnimmt, erhält meist eine Antwort auf Eng­lisch oder in schlechtem Deutsch. Darin heißt es, die Eigentümer seien berufs­bedingt oder aus anderen Gründen im Ausland und können daher nicht für eine Besichtigung vor Ort sein. Statt­dessen wird den Interes­senten angeboten, entweder direkt Miet­vertrag und Schlüssel zuge­schickt zu bekommen oder nur den Schlüssel zu erhalten, um sich die Wohnung allein ansehen zu können. Bedingung: Interes­senten müssen vorab eine Mietkaution von drei Monats­mieten über­weisen, etwa über Zahlungs­dienst­leister wie Western Union oder Moneygram.

Eine neuere Variante der Masche: Der mutmaß­liche Vermieter gibt vor, für eine Besichtigung nach Deutsch­land reisen zu wollen. Vorab möchte er aber eine Kaution, damit er nicht Gefahr laufe, die Reise umsonst anzu­treten.

Betrug mit Ferien­wohnungen

Noch abge­brühter gehen Täter vor, die auf Internetportalen wie Airbnb Ferien­wohnungen anmieten und sie als Miet­wohnungen inserieren. Solche Angebote machen einen besonders seriösen Eindruck. Meist sind Bilder, Lageplan und Grund­riss beigefügt. Wohnungs­suchende, die sich melden, führt ein angeblicher Eigentümer oder Makler vor Ort durch das Objekt. Wenig später erhalten Interes­senten eine E-Mail, dass sie die Wohnung bekommen würden. Nun sei die Kaution fällig. In manchen Fällen verlangen die Täter auch noch eine Ablöse für eine Einbauküche. In der Regel soll beides sofort über­wiesen werden. Die vermeintlichen Mieter fallen auf die Masche rein und verlieren auf diese Weise oft mehrere Tausend Euro.

Wohnungs­schnäpp­chen gibt es nicht

Wie Wohnungs­suchende sich vor Kautions­betrug schützen, weiß Claus Deese, Vorsitzender des Deutschen Mieter­schutz­bunds (Mieterschutzbund.de). Seit 30 Jahren ist er in der Mieterberatung tätig. Sehr güns­tige Angebote in beliebten Wohn­lagen sollten in jedem Fall die Alarm­glocken klingeln lassen, sagt der Experte. Schnäpp­chen auf dem aktuellen Wohnungs­markt gebe es nicht, so Deese. Aller­höchste Vorsicht sei außerdem geboten, wenn Voraus­zahlungen verlangt würden, egal, in welcher Höhe. „Sobald es heißt, vorab Geld auf den Tisch legen, ohne den Schlüssel oder die Wohnung zu haben, sollte man die Finger davon lassen“, sagt der Jurist. „Es gibt keine Vorkasse im Mietrecht.“

Strenge Regeln zur Mietkaution

Das Bürgerliche Gesetz­buch macht klare Vorgaben zum Thema Mietkaution. Mieter müssen nur dann eine Kaution zahlen, wenn im Miet­vertrag eine solche Sicherheit vereinbart worden ist. Sie darf nicht höher als drei Nettokaltmieten (Monats­miete ohne Betriebs­kosten) sein. Der Vermieter darf zunächst nur eine Rate verlangen und diese auch erst zu Beginn des Miet­verhält­nisses, also bei Einzug und Über­gabe der Schlüssel.

Münchener Betrügerin im Gefäng­nis

Manuel Wiegand hat inzwischen eine Wohnung gefunden. Die Frau, die ihn und viele andere Wohnungs­suchende geprellt hat, sitzt hinter Gittern. „Das Verfahren gegen die Angeklagte ist rechts­kräftig abge­schlossen“, erklärt Anne Leiding, Ober­staats­anwältin und Presse­sprecherin der Staats­anwalt­schaft München I, gegen­über Finanztest. „Sie wurde wegen Betrugs in 85 Fällen zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von drei Jahren verurteilt.“ Den Geschädigten hilft das nur wenig. Ihr Geld werden sie wohl nicht wieder­sehen.

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2 Kommentare Diskutieren Sie mit

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LUCKyFinger am 20.12.2019 um 12:38 Uhr
Guter Hinweis - Auf jeden Fall beachten

Dieser Hinweis ist echt wichtig. In der letzten Zeit scheinen solche Angebote wirklich die Online-Angebote zu fluten. Das Bildmaterial ist meist hochglanzmaterial und sieht echt schick aus. Also die Präsentation solcher Wohnungsangebote ist zumeist zu perfekt und zu verlockend.

Lenz-Bernd-01 am 17.12.2019 um 12:23 Uhr
Danke für die guten Tipps :)

Das sind echt wieder gute Hinweise die ihr zusammengestellt habt. Ich hatte auch schon einmal öfter Wohnungsangebote von angeblichen Vermietern aus dem Ausland erspäht. Doch habe diese zum Glück nicht weiter verfolgt. Jetzt weiß ich warum ich beid iesen Angeboten so ein ungutes Gefühl hatte.