Wird eine Wohnung während der Mietdauer zweimal weiterverkauft, ist der aktuelle Eigentümer und Vermieter zur Rückzahlung der Mietkaution verpflichtet. Kann er die Kaution nicht auszahlen, ist der Vermieter vor ihm in der Pflicht. Der ursprüngliche Vermieter haftet nicht (Landgericht Hannover, Az. 10 S 2/15).