Wann und wie Vermieter die Miete erhöhen dürfen.
Ausgangslage |
Wann |
Wie |
Wie viel |
Ab wann |
Bei allen Mietverträgen (außer für Sozialwohnungen) |
Wenn sich Vermieter und Mieter einig sind, ist eine Erhöhung jederzeit möglich; es können auch Klauseln vereinbart werden, die zukünftige Mieterhöhungen ausschließen oder begrenzen. |
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Mietvertrag ohne vorab vereinbarte Mieterhöhungen (außer für Sozialwohnungen) |
Forderung frühestens 12 Monate und Inkrafttreten frühestens 15 Monate nach der letzten Mieterhöhung. |
Verlangen auf Zustimmung in Textform (auch E-Mail) mit nachvollziehbarer Begründung. |
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren bei Kappungsgrenzenverordung für den Wohnort, sonst maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. |
Frühestens ab Beginn des dritten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens. |
Index- oder Staffelmiete |
Wie im Vertrag vorgesehen. Bei Indexmiete zusätzlich bei einer Modernisierung, zu der der Vermieter rechtlich verpflichtet ist. Nach Auslaufen einer Staffelmietvereinbarung gelten die allgemeinen Regeln für Mietverträge. Einzelheiten unter Indexmiete: Wie Sie die Mieterhöhung ausrechnen und unter Staffelmiete: Wenn die Miete automatisch steigt |
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Wohnung (außer Sozialwohnung) soll modernisiert werden, der Vertrag enthält keine Staffel- oder Indexmiete |
Nach Modernisierung zur Verbesserung der Energieeffizienz oder des Wohnwerts. |
Erklärung in Textform mit nachvollziehbarer Berechnung der auf die Wohnung entfallenden Kosten. |
Pro Jahr 8 Prozent der auf die Wohnung entfallenden Modernisierungskosten (ohne Zuschüsse und bei Förderkrediten abzüglich des Zinsvorteils) nach Abzug auf Reparaturbedarf entfallender Kosten. Höchstens allerdings: |
Beginn des dritten Monats ab Zugang des Erhöhungsverlangens. Sechs Monate später, wenn die Mieterhöhung nicht vor der Modernisierung angekündigt war oder die Miete 10 Prozent oder mehr steigt als angekündigt. Einzelheiten siehe Modernisierung: Wenn der Vermieter investiert |
Sozialwohnung |
Wenn die Kosten für die Wohnung höher sind als die Miete. |
Schriftliche Erklärung des Vermieters mit Berechnung und Erläuterung. |
Bis zur Höhe der sich aus den Kosten ergebenden Miete. |
Auf die Anforderung folgender Monat. |
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- Die Wohnfläche beeinflusst den Umfang einer Mieterhöhung und die Höhe der Betriebskosten. Nachmessen lohnt! Ist die Wohnung kleiner als vereinbart, kann die Miete sinken.
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- Die Mieten steigen rasant. Und oft stärker als zulässig. Wo die Mietpreisbremse gilt, können Mieter sich gegen überzogene Forderungen wehren. Das ist gar nicht schwer....
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- Bei Berechnung einer Mieterhöhung darf sich der Vermieter an der ursprünglich vereinbarten Miete orientieren. Er muss nicht den inzwischen wegen falsch angegebener...