Die Regeln für Mieterhöhungen
Wann und wie Vermieter die Miete erhöhen dürfen.
Ausgangslage | Wann | Wie | Wie viel | Ab wann |
Ausgangslage | Wann | Wie | Wie viel | Ab wann |
Bei allen Mietverträgen | Wenn sich Vermieter und Mieter einig sind, ist eine Erhöhung jederzeit möglich; es können auch Klauseln vereinbart werden, die zukünftige Mieterhöhungen ausschließen oder begrenzen. | |||
Mietvertrag ohne vorab vereinbarte Mieterhöhungen | Forderung frühestens 12 Monate und Inkrafttreten frühestens 15 Monate nach der letzten Mieterhöhung. | Verlangen auf Zustimmung in Textform (auch E-Mail) mit nachvollziehbarer Begründung. | Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. | Frühestens ab Beginn des dritten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens. |
Index- oder Staffelmiete | Wie im Vertrag vorgesehen. Bei Indexmiete zusätzlich bei einer Modernisierung, zu der der Vermieter rechtlich verpflichtet ist. Nach Auslaufen einer Staffelmietvereinbarung gelten die allgemeinen Regeln für Mietverträge. | |||
Wohnung (außer Sozialwohnung) soll modernisiert werden, der Vertrag enthält keine Staffel- oder Indexmiete | Nach Modernisierung zur Verbesserung der Energieeffizienz oder des Wohnwerts. | Erklärung in Textform mit nachvollziehbarer Berechnung der auf die Wohnung entfallenden Kosten. | Pro Jahr 11 Prozent der auf die Wohnung entfallenden Modernisierungskosten (ohne Zuschüsse und bei Förderkrediten abzüglich des Zinsvorteils). | Beginn des dritten Monats ab Zugang des Erhöhungsverlangens. Sechs Monate später, wenn die Mieterhöhung nicht vor der Modernisierung angekündigt war oder die Miete 10 Prozent oder mehr steigt als angekündigt. |
Sozialwohnung | Wenn die Kosten für die Wohnung höher sind als die Miete. | Schriftliche Erklärung des Vermieters mit Berechnung und Erläuterung. | Bis zur Höhe der sich aus den Kosten ergebenden Miete. | Auf die Anforderung folgender Monat. |