Miet­erhöhung

Die Regeln für Miet­erhöhungen

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Wann und wie Vermieter die Miete erhöhen dürfen.

Ausgangs­lage

Wann

Wie

Wie viel

Ab wann

Bei allen Miet­verträgen (außer für Sozial­wohnungen)

Wenn sich Vermieter und Mieter einig sind, ist eine Erhöhung jeder­zeit möglich; es können auch Klauseln vereinbart werden, die zukünftige Miet­erhöhungen ausschließen oder begrenzen.

Miet­vertrag ohne vorab vereinbarte Miet­erhöhungen (außer für Sozial­wohnungen)

Forderung frühestens 12 Monate und Inkraft­treten frühestens 15 Monate nach der letzten Miet­erhöhung.

Verlangen auf Zustimmung in Text­form (auch E-Mail) mit nach­voll­zieh­barer Begründung.

Bis zur orts­üblichen Vergleichs­miete, maximal 15 Prozent inner­halb von drei Jahren bei Kappungsgrenzenverordung für den Wohnort, sonst maximal 20 Prozent inner­halb von drei Jahren.

Frühestens ab Beginn des dritten Monats nach Zugang des Erhöhungs­verlangens.

Index- oder Staffelmiete

Wie im Vertrag vorgesehen. Bei Indexmiete zusätzlich bei einer Modernisierung, zu der der Vermieter recht­lich verpflichtet ist. Nach Auslaufen einer Staffelmiet­ver­einbarung gelten die allgemeinen Regeln für Miet­verträge. Einzel­heiten unter Indexmiete: Wie Sie die Mieterhöhung ausrechnen und unter Staffelmiete: Wenn die Miete automatisch steigt

Wohnung (außer Sozial­wohnung) soll modernisiert werden, der Vertrag enthält keine Staffel- oder Indexmiete

Nach Modernisierung zur Verbesserung der Energieeffizienz oder des Wohn­werts.

Erklärung in Text­form mit nach­voll­zieh­barer Berechnung der auf die Wohnung entfallenden Kosten.

Pro Jahr 8 Prozent der auf die Wohnung entfallenden Modernisierungs­kosten (ohne Zuschüsse und bei Förderkrediten abzüglich des Zins­vorteils) nach Abzug auf Reparaturbedarf entfallender Kosten.

Höchs­tens allerdings:
2 Euro/Quadrat­meter/Monat bei bisher weniger als 7 Euro je Quadrat­meter und sonst 3 Euro/Quadrat­meter

Beginn des dritten Monats ab Zugang des Erhöhungs­verlangens. Sechs Monate später, wenn die Miet­erhöhung nicht vor der Modernisierung angekündigt war oder die Miete 10 Prozent oder mehr steigt als angekündigt. Einzel­heiten siehe Modernisierung: Wenn der Vermieter investiert

Sozial­wohnung

Wenn die Kosten für die Wohnung höher sind als die Miete.

Schriftliche Erklärung des Vermieters mit Berechnung und Erläuterung.

Bis zur Höhe der sich aus den Kosten ergebenden Miete.

Auf die Anforderung folgender Monat.

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