Ein Leser fragt: Ich wohne im zweiten Stock. Der Aufzug ist defekt. Wie viel weniger Miete muss ich nun zahlen?
Finanztest antwortet: Der Kürzungsbetrag wird wohl zwischen 1 und 5 Prozent Ihrer Bruttomiete (Miete plus Betriebskosten) liegen. Entscheidend ist insbesondere, in welcher Etage Ihre Wohnung liegt. Das Gesetz nennt keine konkreten Beträge. Es sagt nur allgemein, dass die Miete bei einem Wohnungsmangel um einen „angemessenen“ Betrag gemindert ist. Alte Urteile können Orientierung geben. Im Jahr 2014 entschied etwa das Berliner Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, dass ein Mieter in der zweiten Etage die monatliche Miete um 3 Prozent reduzieren darf, wenn der Aufzug (Az. 2 C 207/13) einen ganzen Monat lang defekt ist.
Der Kürzungsbetrag wird größer, je höher die Wohnung liegt. Das Amtsgericht Berlin-Mitte gestand einem Mieter im sechsten Stock eine Kürzung von 15 Prozent pro Monat zu (Az. 10 C 3/07).
Persönliche Umstände spielen keine Rolle: Sie dürfen nicht etwa mehr kürzen, weil Sie als Schwerbehinderter den Aufzug dringender brauchen als andere. Der Grundsatz bedeutet aber auch: Sie dürfen auch dann kürzen, wenn der Aufzug während Ihres Urlaubs kaputt ist.
Tipp: Zehn häufig gestellte Mieter-Fragen beantworten unsere Rechtsexperten im FAQ Mietrecht.
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- Die Wohnfläche beeinflusst den Umfang einer Mieterhöhung und die Höhe der Betriebskosten. Nachmessen lohnt! Ist die Wohnung kleiner als vereinbart, kann die Miete sinken.
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- Rauchen ist laut Bundesregierung eine „der größten Risikofaktoren für die Gesundheit“. Darum bemüht sich der Staat die Raucherquote zu senken.
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- Eine Betriebskostenabrechnung kann an vielen Stellen falsch sein. Wie Mieter ihre Nebenkostenabrechnung prüfen und wann sie sich gegen Nachzahlungen wehren können.
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Lustig, daß die Höhe der Minderung von der Etage abhängig ist (macht ja eigentlich auch Sinn...).
Bei den Nebenkosten des Fahrstuhls ist es ja egal, ob man im EG oder 4.OG wohnt...