Unser Rat
- Nur für Vertraute bürgen. Seien Sie sich als Bürge bewusst, dass Sie im schlimmsten Fall unbegrenzt für Zahlungsrückstände und Schäden haftbar gemacht werden können. Bürgen Sie deshalb nur für Menschen, denen Sie auch vertrauen können. Übernehmen Sie auf keinen Fall die Gesamtschuld für eine Wohngemeinschaft mit wechselnden Mitgliedern.
- Wenigstens haftpflichtversichert. Wenn Sie für jemanden bürgen, sollte derjenige wenigstens eine eigene Haftpflichtversicherung haben. Bürgen Sie als Elternteil für Ihr Kind, kann es auch über Ihren Familientarif mitversichert sein.
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