Methylisothiazolinon In Cremes verboten, in Shampoos erlaubt

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Methylisothiazolinon - In Cremes verboten, in Shampoos erlaubt

© Stiftung warentest

Die Zahl der Verbraucher, die auf den Konservierungs­stoff Methylisothiazolinon allergisch reagieren, hat zugenommen. Ab dem 12. Februar ist die Substanz, die oft mit MIT oder MI abge­kürzt wird, deshalb in Kosmetika verboten, die auf der Haut verbleiben, wie zum Beispiel Hand­cremes oder Bodylotions. Erlaubt bleibt sie in Produkten, die üblicher­weise abge­waschen werden, etwa in Shampoo, Duschgel oder Seife. Die neue Regelung geht auf eine Bewertung durch den wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Union zurück. Der Konservierungs­stoff war zuletzt in einer wachsenden Zahl von Produkten zur Halt­barmachung einge­setzt worden.

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upoen am 30.07.2018 um 20:12 Uhr
Allergene: Verbraucherschutz lückenhaft

Leide an behandlungs-bedürftiger chronischer Kontaktdermatitis an mehreren Körperstellen. Der Patch-Test zeigte Reaktion auf MCI/MIT. Diese Allergie ist jedoch nicht mehr reversibel. Ich kann das Allergen nur noch meiden. Dies ist aber schwer, da es in Alltagschemikalien verbreitet ist. Die strengeren Grenzwerte sollten daher auf alle Wandfarben und sonstige Farben des Innenraums, sowie alle Kosmetika wie Flüssigseife, Duschgel, Shampoo oder Haushaltsreiniger ausgedehnt werden. Kann selbst in guten Hotels auf Flüssigseifen, Duschgel oder Shampoo nicht benutzen. Jedes zweite Mal stehen im Kleingedruckten auf den Plastikbehältern Methylisothiazolinon-Chlor-Verbindungen. Sie stellen die zweithäufigsten Kontaktallergene dar. Es gibt Hinweise auf eine epidemische Zunahme der MCI/MIT-Allergien. Das sollte bei zukünftigen Tests berücksichtigt werden. https://mobil.bfr.bund.de/cm/343/wird-der-verbraucher-ausreichend-vor-allergenen-geschuetzt-erkenntnisse-aus-der-allergieueberwachung.pdf