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Die Zahl der Verbraucher, die auf den Konservierungsstoff Methylisothiazolinon allergisch reagieren, hat zugenommen. Ab dem 12. Februar ist die Substanz, die oft mit MIT oder MI abgekürzt wird, deshalb in Kosmetika verboten, die auf der Haut verbleiben, wie zum Beispiel Handcremes oder Bodylotions. Erlaubt bleibt sie in Produkten, die üblicherweise abgewaschen werden, etwa in Shampoo, Duschgel oder Seife. Die neue Regelung geht auf eine Bewertung durch den wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Union zurück. Der Konservierungsstoff war zuletzt in einer wachsenden Zahl von Produkten zur Haltbarmachung eingesetzt worden.