Bei Verbrauchermessen haben Kunden meist kein Rücktrittsrecht. Wer sich zum angeblich günstigen Messepreis etwas aufschwatzen lässt, kommt über das Widerrufsrecht, das an der Haustür oder bei Freizeitveranstaltungen gilt, nicht aus dem Vertrag heraus. Denn Gerichte sehen solche Messen in der Regel nicht als Freizeitveranstaltung – obwohl sie das für die meisten Besucher sind. Das hat der Bundesgerichtshof beispielsweise für die jetzt beginnende Grüne Woche in Berlin festgestellt (Az. VIII ZR 199/01).
Tipp: Wer in Messelaune etwas erstanden hat, kann trotzdem versuchen, vom Kauf zurückzutreten. „Die BGH-Entscheidung gilt nicht für alle Messen“, erklärt Jurist Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Außerdem gebe es häufig andere Ansatzpunkte für einen Rücktritt, zum Beispiel arglistige Täuschung. Das sei etwa der Fall, wenn der Käufer mit einem Messerabatt geködert wurde, den es in Wahrheit gar nicht gab. Oder wenn er ungewollt in einen Vertrag gelockt wurde. So wird mitunter angeboten, sich eine Solaranlage zu reservieren. Doch was dem Interessenten zur Unterschrift untergeschoben wird, ist keine Reservierung, sondern ein rechtsgültiger Kaufvertrag.
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Bin bei einer Fachmesse auf einen Dampfsauger-Vertreter 'hereingefallen' und möchte nur warnen vor Käufen auf Messen. Während des gesamten sog. Verkaufsgespräches und auch nachträglich haben wir keinen einzigen Hinweis bekommen, dass bei diesem Messekauf KEIN Rücktritt möglich ist. Das Gerät ist nach unserer Meinung total überteuert und "beamen" kann man damit auch nicht.