Am 1. August 2016 ist es soweit: Dann gelten die neuen Regeln beim Aufstiegs-Bafög – bisher bekannt als Meister-Bafög. Der Kreis der Förderberechtigten wird deutlich erweitert. Zudem gibt es mehr Geld und die Freibeträge werden angehoben. test.de hat die wichtigsten Neuerungen des Aufstiegs-Bafög zusammengefasst.
Mehr Förderberechtigte
Das bisherige Meister-Bafög konnten vor allem Handwerksgesellen und Fachkräfte beantragen, um einen Meistertitel zu erlangen oder sich zu Fachwirten, Technikern oder Erziehern weiterzubilden. Künftig profitieren mehr Aufstiegswillige von der Förderung. Ab dem 1. August können auch alle, die einen Bachelorabschluss (oder einen vergleichbaren Abschluss wie etwa ein Fachhochschul-Diplom) haben, die Fördergelder für eine Aufstiegsfortbildung nutzen, und zwar unabhängig vom Alter. Das Aufstiegs-Bafög kann für über 700 Fortbildungsziele beantragt werden. Dabei ist es egal, ob die Fortbildung in Vollzeit oder Teilzeit stattfindet und ob sie als Präsenz-, Fernunterricht oder als mediengestützter Unterricht ausgestaltet ist. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss und einem Darlehen, das von der KfW Bankengruppe gewährt wird.
Neue Regelungen für Ausländer
Neben Deutschen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausländer die Fördergelder abrufen und sich mit dem Aufstiegs-Bafög weiterqualifizieren. Bisher konnten dies EU-Ausländer sowie deren Partner und Kinder sowie Ausländer mit einem Daueraufenthaltstitel, die sich seit mindestens vier Jahren in Deutschland aufhalten. Für letztere verkürzt sich jetzt die Zeit, die sie mindestens in Deutschland sein müssen, auf 15 Monate.
Mehr Unterhalt und höhere Zuschussanteile
Ab August erhöhen sich die maximalen Unterhaltsbeiträge im Aufstiegs-Bafög:
- Für Alleinstehende von 697 Euro auf dann 768 Euro im Monat
- Für Alleinerziehende von 907 Euro auf dann 1 003 Euro im Monat
- Für Verheiratete mit einem Kind von 1 122 Euro auf dann 1 238 Euro im Monat
- Für Verheiratete mit zwei Kindern von 1 332 Euro auf dann 1 473 Euro im Monat
- Für jedes weitere Kind gibt es statt bisher 210 Euro dann 235 Euro Unterhaltsbeitrag monatlich.
- Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von monatlich 113 Euro auf 130 Euro erhöht.
Die maximalen Unterhaltsbeiträge setzen sich aus einem Zuschussanteil und einem Darlehen zusammen. Die Zuschussanteile für den Basisunterhalt erhöhen sich von bisher 44 Prozent auf 50 Prozent, für Kinder steigt der Zuschussanteil sogar auf 55 Prozent, für die Erhöhungsbeträge für die Teilnehmer und deren Partner wird er erstmals in Höhe von 50 Prozent eingeführt. Der Rest wird jeweils über ein Darlehen der KfW Bankengruppe finanziert.
Einkommens- und Vermögensfreibeträge steigen
Die Einkommensfreibeträge im Aufstiegs-Bafög steigen für Alleinstehende von jetzt 255 Euro im Monat auf 290 Euro im Monat an. Für den Ehepartner erhöht sich der Freibetrag von 535 Euro auf 570 Euro, für jedes Kind von 485 Euro auf 520 Euro. Auch darf der Fortbildungswillige mehr Geld auf der hohen Kante haben: Die Vermögensfreibeträge werden von 35 800 Euro auf dann 45 000 Euro angehoben. Für Kinder und Ehepartner sind statt bisher 1 800 Euro im Monat nun jeweils 2 100 Euro im Monat frei.
Mehr Geld fürs Meisterstück und Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Die Lehrgangs- und Prüfungskosten fördert das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) statt mit bisher 10 226 Euro dann mit maximal 15 000 Euro. Der Beitrag wird zu 40 Prozent als Zuschuss geleistet. Auch für das Meisterstück ist mehr Geld in der neuen Fassung des Gesetzes vorgesehen. Hier erhöht sich der maximale Förderbeitrag von 1 534 Euro auf 2 000 Euro. Ein Zuschussanteil wird hier neu eingeführt. Er liegt bei 40 Prozent.
Erfolgsbonus für bestandene Abschlussprüfung
Ist die Abschlussprüfung der Fortbildung erfolgreich bestanden, zeigt sich der Gesetzgeber großzügig: Es gibt einen Bestehenserlass („Erfolgsbonus“). Dieser erhöht sich von 30 auf 40 Prozent. Das heißt: Der Prüfling muss dann nur noch 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zurückzahlen.
Mit der Vorschussregelung schneller ans Geld
Die zuständige Stelle, in der Regel das kommunale Amt für Ausbildungsförderung, entscheidet über den Antrag auf Aufstiegs-Bafög. Geschieht dies nicht innerhalb von sechs Wochen, hat der Antragsteller ab August ein Recht auf einen Vorschuss der Leistungen und zwar sowohl auf den Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag als auch zu den Lehrgangskosten.
Aufstiegs-Bafög online beantragen
Und noch etwas ist neu: Ab August kann das Aufstiegs-Bafög auch online beantragt werden. Die Bundesländer müssen barrierefreie Onlineantragsformulare oder Web-Anwendungen zur Verfügung zu stellen, um so einen einfacheren Weg zum AFBG-Antrag zu gewährleisten. Das Land Hessen stellt einen solchen Onlineantrag jetzt schon bereit, alle anderen Bundesländer werden Stück für Stück nachziehen.
Übergangsregelungen für Fördermaßnahmen
Für alle, die vor dem 31. Juli 2016 schon mit ihrer Weiterbildung begonnen und diese noch nicht abgeschlossen haben, gilt eine Übergangsregelung. So können sie ab dem 1. August von einem höheren Unterhaltsbeitrag profitieren. Bei Fragen zur Übergangsregelung hilft das kostenfreie Infotelefon 08 00/6 22 36 34 oder die Webseite Aufstieg durch Bildung.
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