Kritisiert ein Angestellter seinen Arbeitgeber während eines Rechtsstreits, ist das Meinungsfreiheit (Az. 1 BvR 988/15). Ein Mann hatte seinen Chef wegen angeblichen Mobbings auf Schadenersatz verklagt. Nach einem Gütetermin warf er diesem telefonisch vor, Lügen über ihn zu verbreiten. Der Chef kündigte, der Mann klagte auch dagegen. Das Bundesverfassungsgericht sieht herbe Kritik im Laufe eines Prozesses als von der Meinungsfreiheit geschützt. Über die Kündigung selbst entscheidet die Vorinstanz erneut.