Kleinunternehmer müssen beim Ausstellen von Rechnungen bis zu 150 Euro auf vorgefertigten Quittungsblöcken den Zusatz „inkl. 19 % MwSt“ und „inkl. 7 % MwSt“ durchstreichen. Tun sie das nicht, müssen sie Steuern abführen (Bundesfinanzhof, Az. XI R 41/12). Ein Kleinunternehmer musste rund 5 000 Euro Steuern nachzahlen.