
Käufer von E-Books erwerben ein Nutzungsrecht.
Käufer von E-Books müssen 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen. Das entschied der Bundesfinanzhof (Az. V R 43/13). Wer dagegen ein gedrucktes Buch erwirbt, zahlt nur die ermäßigte Mehrwertsteuer von 7 Prozent.
Hintergrund: Gedruckte Bücher sind Kulturgüter, die auf diese Weise subventioniert werden. Elektronische Bücher sind das nach Auffassung der Richter nicht. Digitale Sprachwerke seien keine Bücher, sondern elektronisch erbrachte Dienstleistungen.
Die Europäische Mehrwertsteuerrichtlinie verbiete den reduzierten Steuersatz, wenn dem Buch ein physischer Träger fehle, hieß es in der Begründung. Mit der Entscheidung folgte das oberste Steuergericht der Sicht des Europäischen Gerichtshofs.