Maria W. aus Bonn: Ich beziehe mehrere Renten. Bekomme ich die Werbungskostenpauschale dann auch mehrfach?
Finanztest: Nein. Die Werbungskostenpauschale von 102 Euro erhalten Sie nicht für jede Rente, sondern nur einmal pro Person. Beziehen beide Ehepartner Renteneinkünfte, erhält jeder den Pauschbetrag einmal. Die Pauschale wird als Jahresbetrag gewährt, selbst wenn die Rente erst mitten im Jahr beginnt. Durch den Abzug der Werbungskostenpauschale können Renteneinkünfte auf bis zu null Euro reduziert werden. Statt der Pauschale können auch tatsächliche Kosten abgerechnet werden. Dies lohnt sich, wenn sie höher als die Pauschale sind. Abzugsfähig sind etwa Rechts- und Beratungskosten, die im Zusammenhang mit Rentenansprüchen entstehen, und eine Kostenpauschale von 16 Euro pro Jahr für ein Girokonto.
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- Alle profitieren: Der Grundfreibetrag wird zum zweiten Mal 2022 erhöht. Für Arbeitnehmer steigt die Jobkostenpauschale auf 1200 Euro, Fernpendler setzen mehr pauschal ab.
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- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
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- Steuern kann man vielfältig sparen – mit Jobticket, E-Auto vom Chef oder einer ökologischen Sanierung daheim. Die Regeln für die Steuererklärung 2020.
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