Medikamenten­umstellung im Kranken­haus

Rechte: Wer Patienten bei Ärger in der Klinik unterstützt

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Jeder Patient hat einen Anspruch darauf, über seine Therapie informiert zu werden. Wer das Gefühl hat, dass behandelnde Ärzte oder Pfleger auch auf Nach­frage nicht ausreichend über die verabreichten Medikamente informieren, kann sich an Patientenfür­sprecher oder Beschwerde­stellen wenden.

Vertreter der Patienten. In vielen Krankenhäusern engagieren sich Patientenfür­sprecher oder sogenannte Ombuds­personen für die Rechte der Patienten. Sie unterstützen sie etwa bei Problemen mit Ärzten oder Pflegern. Patientenfür­sprecher sind keine Mitarbeiter. In der Regel arbeiten sie ehren­amtlich. Sie sind also finanziell unabhängig vom Kranken­haus – und auch an die Schwei­gepflicht gebunden. Sie sind aber nicht immer sofort erreich­bar, sondern bieten üblicher­weise Sprech­stunden in Räumen des Kranken­hauses an. Sie kommen auf Wunsch auch direkt ans Krankenbett. In einigen Bundes­ländern schreiben die Kranken­hausgesetze verbindlich vor, Fürsprecher einzusetzen: Berlin, Hessen, Nieder­sachsen, Nord­rhein-West­falen, Rhein­land-Pfalz und Saar­land.

Beschwerde­stelle. Das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz verpflichtet Krankenhäuser bundes­weit, ein patienten­orientiertes Beschwerdemanagement einzurichten. Ist in einer Klinik kein Patientenfür­sprecher verfügbar, können sich unzufriedene Patienten an die kranken­haus­interne Beschwerde­stelle wenden.

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Kommentarliste

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  • Lomina1 am 28.07.2023 um 19:52 Uhr
    Keine Absprache in Kardiologe Klinik Dortmund

    Meiner Frau wollten die aus der städtischen Klinik in Dortmund Metapropol osä. (Betablocker) unterjubeln, nur weil einmal ein wenig bei einer Stehendmessung (also sehr verfälscht), ein Wert erhöht war. Hätte sie das mir beim Telefonat nicht erwähnt und ich nicht informiert, wer weiss was passiert wäre. 28.07.2023/18:30 Zur Info sie hatte eine LAA am Herzen