Medikamenten­umstellung im Kranken­haus

Rechte: Wer Patienten bei Ärger in der Klinik unterstützt

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Jeder Patient hat einen Anspruch darauf, über seine Therapie informiert zu werden. Wer das Gefühl hat, dass behandelnde Ärzte oder Pfleger auch auf Nach­frage nicht ausreichend über die verabreichten Medikamente informieren, kann sich an Patientenfür­sprecher oder Beschwerde­stellen wenden.

Vertreter der Patienten. In vielen Krankenhäusern engagieren sich Patientenfür­sprecher oder sogenannte Ombuds­personen für die Rechte der Patienten. Sie unterstützen sie etwa bei Problemen mit Ärzten oder Pflegern. Patientenfür­sprecher sind keine Mitarbeiter. In der Regel arbeiten sie ehren­amtlich. Sie sind also finanziell unabhängig vom Kranken­haus – und auch an die Schwei­gepflicht gebunden. Sie sind aber nicht immer sofort erreich­bar, sondern bieten üblicher­weise Sprech­stunden in Räumen des Kranken­hauses an. Sie kommen auf Wunsch auch direkt ans Krankenbett. In einigen Bundes­ländern schreiben die Kranken­hausgesetze verbindlich vor, Fürsprecher einzusetzen: Berlin, Hessen, Nieder­sachsen, Nord­rhein-West­falen, Rhein­land-Pfalz und Saar­land.

Beschwerde­stelle. Das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz verpflichtet Krankenhäuser bundes­weit, ein patienten­orientiertes Beschwerdemanagement einzurichten. Ist in einer Klinik kein Patientenfür­sprecher verfügbar, können sich unzufriedene Patienten an die kranken­haus­interne Beschwerde­stelle wenden.

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