Jeder Patient hat einen Anspruch darauf, über seine Therapie informiert zu werden. Wer das Gefühl hat, dass behandelnde Ärzte oder Pfleger auch auf Nachfrage nicht ausreichend über die verabreichten Medikamente informieren, kann sich an Patientenfürsprecher oder Beschwerdestellen wenden.
Vertreter der Patienten. In vielen Krankenhäusern engagieren sich Patientenfürsprecher oder sogenannte Ombudspersonen für die Rechte der Patienten. Sie unterstützen sie etwa bei Problemen mit Ärzten oder Pflegern. Patientenfürsprecher sind keine Mitarbeiter. In der Regel arbeiten sie ehrenamtlich. Sie sind also finanziell unabhängig vom Krankenhaus – und auch an die Schweigepflicht gebunden. Sie sind aber nicht immer sofort erreichbar, sondern bieten üblicherweise Sprechstunden in Räumen des Krankenhauses an. Sie kommen auf Wunsch auch direkt ans Krankenbett. In einigen Bundesländern schreiben die Krankenhausgesetze verbindlich vor, Fürsprecher einzusetzen: Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Beschwerdestelle. Das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz verpflichtet Krankenhäuser bundesweit, ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement einzurichten. Ist in einer Klinik kein Patientenfürsprecher verfügbar, können sich unzufriedene Patienten an die krankenhausinterne Beschwerdestelle wenden.
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