Seit der Gesundheitsreform zahlen Patienten mehr für ihre Medikamente: Frei verkäufliche und rezeptfreie Arzneimittel übernimmt die Krankenkasse meist gar nicht mehr. Bei rezeptpflichtigen Präparaten muss der Patient zuzahlen. Erst wenn die sogenannte Belastungsgrenze erreicht ist, kann sich ein Versicherter von weiteren Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel befreien lassen. Sie liegt bei zwei Prozent des jährlichen Bruttohaushaltseinkommen eines Versicherten. Chronisch Kranke zahlen bis zu einem Prozent der Bruttoeinnahmen.
Finanztest erläutert die Zuzahlungsregeln und sagt, wie Sie beim Arzneimittelkauf sparen können.
-
- Beiträge und Extras von Osteopathie bis Zahnreinigung: Mit unserem Vergleich von 71 Krankenkassen finden Sie passende Zusatzleistungen und können viel Geld sparen.
-
- Beiträge, Leistungen, Kosten – das gilt für Kinder, Studenten, Berufstätige und Rentner, wenn sie bei einer Krankenkasse versichert sind.
-
- Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, oft auch Check-Up genannt. test.de erklärt die Regelung.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.