Hier erklären wir, wie die Stiftung Warentest generell Medikamente testet – und wie wir im Falle der Prostatamittel vorgegangen sind.
Testergebnisse für 83 Medikamente bei Prostatavergrößerung
Im Test: 83 Arzneimittel, die für die Behandlung von Prostatabeschwerden zugelassen sind. Alle Medikamente werden nur in Apotheken angeboten, elf davon ohne Rezept. Wir haben nur Medikamente ausgewählt, die häufig zum Einsatz kommen. Bei den rezeptpflichtigen Medikamente war die Basis hierfür der Arzneiverordnungsreport von 2021. Bei den rezeptfreien Mitteln hat ein von uns beauftragtes Marktforschungsunternehmen den Umsatz der verkauften Packungen ermittelt.
Die Preise – relevant insbesondere bei den rezeptfreien Mitteln – ermittelten wir auf Basis der Lauer-Taxe, einer Zusammenstellung von Daten zu Fertigarzneimitteln und andere apothekenüblichen Waren. Wir geben sie jeweils für die kleinste im Handel befindliche Packung an, sofern diese mindestens der Packungsgröße N1 (ausreichend für einen Behandlungszeitraum von etwa zehn Tagen) entspricht.
Wie kommen wir zu unseren Bewertungen?
Wissenschaftliche Fachliteratur. Die Stiftung Warentest beurteilt Medikamente stets auf der Basis von veröffentlichter wissenschaftlicher Fachliteratur. Dazu gehören allgemein anerkannte und aktuelle klinisch-pharmakologische und medizinisch-therapeutische Standardwerke, die Auskunft geben über Anwendungsbereiche, Dosierungsempfehlungen und Hinweise, die zur Bewertung der jeweiligen Wirkstoffe und einzelner Arzneimittel notwendig sind.
Klinische Studien. Gleichrangig zur Standardliteratur haben wir veröffentlichte und geeignete klinische Studien sowie deren systematische Zusammenführungen ausgewertet, um die Aktualität der Bewertung sicherzustellen. Wir ziehen diese aber nur dann heran, wenn die Studien in anerkannten medizinischen Zeitschriften veröffentlicht wurden und vor der Veröffentlichung ein Expertengremium (Review Board) ihre Qualität geprüft hat.
Evidenzbasierte Nutzenbewertungen. Außerdem berücksichtigen wir Veröffentlichungen von Institutionen, die im Auftrag des Gesetzgebers nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin den Nutzen therapeutischer Maßnahmen bewerten. Dazu gehören beispielsweise Dossiers und Health-Technology-Assessment-Berichte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Köln und des National Institute for Health and Clinical Excellence (NICE) in London, Großbritannien.
Keine eigenen Untersuchungen. Aufgrund der besonderen Situation bei Medikamenten verzichten wir im Allgemeinen auf analytische Prüfungen und führen keinerlei eigene Arzneimittelstudien durch.
Was haben wir bewertet?
Unsere Bewertungen der jeweiligen Arzneimittel und Medizinprodukte gelten für die Anwendungsbereiche, die der Hersteller für sein Produkt beansprucht. Welche das sind, lässt sich beispielsweise im Beipackzettel nachlesen. Nicht immer sind die Anwendungsbereiche eines Wirkstoffs bei jedem Hersteller und bei jeder Dosierung identisch. Bei der Einschätzung eines Arzneimittels haben wir auch die übrigen in dem jeweiligen Anwendungsbereich angebotenen Arzneimittel berücksichtigt – und die Frage, ob in dem Anwendungsbereich die Therapie mit einem Arzneimittel oder Medizinprodukt überhaupt sinnvoll und notwendig ist.
Wer bewertet die Medikamente?
Eine Gruppe von wissenschaftlichen Gutachterinnen und Gutachtern sowie ein Fachinstitut haben die wissenschaftliche Literatur ausgewertet und beurteilt. Eine Expertin beziehungsweise ein Experte haben die Studienlage aktuell noch einmal kontrolliert.
Das sind unsere vier Bewertungsstufen
Anders als bei vergleichenden Warentests, wo wir Noten von Sehr gut bis Mangelhaft vergeben, umfasst unsere Bewertungsskala bei Arzneimitteltests nur vier Stufen: geeignet, auch geeignet, mit Einschränkung geeignet und wenig geeignet. Gibt es für ein Medikament mehrere Anwendungsgebiete, kann es sein, dass wir je nach Indikation zu unterschiedlichen Bewertungen kommen. Teilweise versehen wir die jeweilige Bewertung noch mit einschränkenden Erläuterungen.
- Geeignet für die Behandlung des jeweiligen Krankheitsbildes sind Mittel, deren therapeutische Wirksamkeit in dem betreffenden Anwendungsgebiet ausreichend nachgewiesen ist, die ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis und einen hohen Erprobungsgrad aufweisen. Den therapeutischen Nutzen dieser Mittel sehen wir als hoch an. Sie gehören bei diesem Anwendungsgebiet zu den Standardtherapeutika, soweit solche definiert werden können.
Mittel mit mehr als einem Wirkstoff sind dann geeignet, wenn sich die Wirkstoffe sinnvoll ergänzen. Medizinprodukte, die auf Verpackung oder Beipackzettel keinen Wirkstoff ausweisen, sehen wir als Kombination an. Sie sind geeignet, wenn für die Verträglichkeit der Einzelbestandteile und die therapeutische Wirksamkeit der Kombination ausreichende Belege vorliegen. - Auch geeignet sind Mittel, deren therapeutische Wirksamkeit ebenfalls nachgewiesen ist, die aber noch nicht so lange erprobt sind wie die als „geeignet“ bewerteten. Dazu zählen auch Vertreter einer bereits therapeutisch anerkannten Wirkstoffgruppe, die noch neu und daher weniger gut untersucht sind als andere Substanzen dieser Gruppe – oder die nur wenige eigene Studiendaten aufweisen, obwohl sie schon lange auf dem Markt sind.
Diese Bewertung erhalten auch Mittel, die zwar noch immer Standardtherapeutika sind, aber nicht mehr als Mittel der ersten Wahl gelten, weil es mittlerweile neue, besser verträgliche Präparate gibt. Gleiches gilt für Mittel, die zu den Standardpräparaten zählen, für die aber einfacher anzuwendende Alternativen aus derselben Wirkstoffgruppe zur Verfügung stehen.
Testergebnisse für 83 Medikamente bei Prostatavergrößerung
Einschränkungen durch Hilfsstoffe
Die Bewertung auch geeignet erhalten zum Beispiel auch Arzneimittel mit Konservierungsstoffen, wenn allgemein die Überzeugung vorherrscht, dass Mittel ohne Konservierungsstoffe eine geeignete Alternative darstellen. Dies kann in ähnlicher Weise für andere Zusatzstoffe gelten, beispielsweise für Zucker als Hilfsstoff in Lutschtabletten zur Behandlung von Halsschmerzen.
- Mit Einschränkung geeignet sind Mittel, die zwar therapeutisch wirksam sind, aber im Vergleich zu Standardtherapeutika ein höheres oder nicht gut einschätzbares Risiko bergen. Sie zählen daher bei den besprochenen Krankheitsbildern nicht zu den Standardmitteln und werden nur unter bestimmten Bedingungen verwendet (etwa bei ausgewählten oder besonders schwerwiegenden Krankheitskonstellationen). Als mit Einschränkung geeignet gelten auch Medikamente, für die zwar einige wenige Studien positive Ergebnisse zeigen, deren therapeutische Wirksamkeit aber noch nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist. Das gilt auch speziell für neuartige Wirkstoffgruppen, die bislang weniger gut untersucht sind. Insgesamt sind weitere Studien zur Wirksamkeit dieser Mittel erforderlich, wenn sie besser bewertet werden sollen.
Außerdem gilt diese Bewertung für Medikamente, deren therapeutische Wirksamkeit geringer ist als die der besser bewerteten Mittel. Mit Einschränkung geeignet sind auch solche Präparate, die für ein breites Anwendungsgebiet ausgelobt sind, deren therapeutische Wirksamkeit aber nur für ein Teilgebiet oder eine bestimmte Gruppe von Patienten belegt ist. - Wenig geeignet sind Mittel, deren therapeutische Wirksamkeit nicht ausreichend belegt ist, die nicht ausreichend hoch dosiert sind und/oder deren therapeutische Wirksamkeit im Verhältnis zu den Risiken so gering ist, sodass die wahrscheinlichen Risiken mehr Gewicht haben als der mögliche Nutzen. Wenig geeignet sind darüber hinaus Mittel mit mehr als einem Wirkstoff, wenn sich die Wirkstoffe nicht sinnvoll ergänzen oder keinen – beziehungsweise keinen zusätzlichen – therapeutischen Nutzen aufweisen.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
@Tom-Krause: Vielen Dank für Ihre positive Einschätzung unserer Arbeit. Es freut uns sehr, dass Ihnen unsere Veröffentlichung gefällt.
Hut ab... ich finde es schon erstaunlich dass sich TEST überhaupt an so ein sensibles Thema heran wagt. Das die Mittel nicht ins kleinste Detail getestet werden können und bei jeder Person unterschiedlich wirken - sollte theoretisch zum Allgemein-Wissen zählen.
Vielen Dank für ihren Artikel mit zahlreichen Infos + Tips - insbesondere für Männer, welche es noch nicht für nötig gehalten haben, ihre Prostata durch einen Urologen prüfen zu lassen!
@wolfloestoffel: Unsere Untersuchung gibt eine Orientierung für den für Laien recht unübersichtlichen Arzneimittelmarkt. Wir arbeiten heraus, welche rezeptfreien und rezeptpflichtigen Medikamente zur Behandlung einer vergrößerten Prostata infrage kommen.
Alle bewerteten Wirkstoffe machen wir bereits vor der Bezahlschnittstelle transparent.
Anders als Sie schreiben sind mehr als drei Wirkstoffe geeignet. Wer den Test kauft, erhält zudem zahlreiche detaillierte Informationen zu den Wirkstoffen und Mitteln - betroffene Männer unterstützt das bei der Auswahl und gibt mehr Sicherheit bei der Behandlung.
in den bei ca. 60 für geeignet getesteten Medikamenten handelt es sich um nur 3 Wirkstoffe!
Was sollte ein Test dieser Medikamente bringen?
Schade um die Gebühr von 4,90€
MfG
Wolfgang Löhndorf