Medikamente

Geeignet oder nicht?

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Medikamente - So bewertet die Stiftung Warentest Arznei­mittel

Gerd Glaeske. © Privat

„Nur weil ein Arznei­mittel in Deutsch­land zugelassen ist, muss es nicht sinn­voll sein“, sagt Gerd Glaeske, Pharmazeut an der Universität Bremen und unabhängiger Experte der Stiftung Warentest. Doch wann ist ein Medikament „geeignet“, „auch geeignet, „mit Einschränkung geeignet“ oder „wenig geeignet“? Im Folgenden erläutern wir, wofür die vier Bewertungs­stufen der Stiftung Warentest stehen.

Geeignet

Die Stiftung Warentest stuft ein Mittel als geeignet ein, wenn dessen Wirk­samkeit für die vorgesehenen Symptome und Erkrankungen ausreichend nachgewiesen ist, es genügend erprobt ist und sein Nutzen seine Risiken über­wiegt.

Auch geeignet

Diese Arznei­mittel sind therapeutisch wirk­sam, aber noch nicht so lange erprobt wie geeignete Mittel für dieselben Beschwerden. „Auch geeignete“ Mittel können zudem nur zweite Wahl sein, beispiels­weise weil sie Konservierungs- oder Zusatz­stoffe enthalten.

Mit Einschränkung geeignet

Diese Mittel sind zwar wirk­sam, haben aber ein schwerer einschätz­bares oder höheres Risiko­potenzial als geeignete Produkte. Andere Gründe: Es gibt nur vereinzelte Hinweise auf die Wirk­samkeit, oder die Medikamente sind weniger wirk­sam als geeignete.

Wenig geeignet

Bei diesen Präparaten ist die Wirk­samkeit nicht ausreichend nachgewiesen oder die wahr­scheinlichen Risiken über­wiegen den Nutzen. Außerdem vergeben wir diese Bewertung, wenn die enthaltenen Wirk­stoffe sich nicht sinn­voll ergänzen und keinen oder keinen zusätzlichen therapeutischen Nutzen zeigen.

Mehr zum Thema in unserer Daten­bank Medikamente im Test.

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