
Gerd Glaeske. © Privat
„Nur weil ein Arzneimittel in Deutschland zugelassen ist, muss es nicht sinnvoll sein“, sagt Gerd Glaeske, Pharmazeut an der Universität Bremen und unabhängiger Experte der Stiftung Warentest. Doch wann ist ein Medikament „geeignet“, „auch geeignet, „mit Einschränkung geeignet“ oder „wenig geeignet“? Im Folgenden erläutern wir, wofür die vier Bewertungsstufen der Stiftung Warentest stehen.
Geeignet
Die Stiftung Warentest stuft ein Mittel als geeignet ein, wenn dessen Wirksamkeit für die vorgesehenen Symptome und Erkrankungen ausreichend nachgewiesen ist, es genügend erprobt ist und sein Nutzen seine Risiken überwiegt.
Auch geeignet
Diese Arzneimittel sind therapeutisch wirksam, aber noch nicht so lange erprobt wie geeignete Mittel für dieselben Beschwerden. „Auch geeignete“ Mittel können zudem nur zweite Wahl sein, beispielsweise weil sie Konservierungs- oder Zusatzstoffe enthalten.
Mit Einschränkung geeignet
Diese Mittel sind zwar wirksam, haben aber ein schwerer einschätzbares oder höheres Risikopotenzial als geeignete Produkte. Andere Gründe: Es gibt nur vereinzelte Hinweise auf die Wirksamkeit, oder die Medikamente sind weniger wirksam als geeignete.
Wenig geeignet
Bei diesen Präparaten ist die Wirksamkeit nicht ausreichend nachgewiesen oder die wahrscheinlichen Risiken überwiegen den Nutzen. Außerdem vergeben wir diese Bewertung, wenn die enthaltenen Wirkstoffe sich nicht sinnvoll ergänzen und keinen oder keinen zusätzlichen therapeutischen Nutzen zeigen.
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