
Gescannt. Ein Code auf der Packung zeigt die Herkunft der Arznei. © shutterstock
Rezeptpflichtige Arzneimittel müssen neuerdings mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und Erstöffnungsschutz versehen sein. Das System heißt SecurPharm und dient zum Schutz vor Fälschungen. test.de erklärt, wie das Ganze funktioniert – und warum Kunden auch noch Medikamente ohne die neuen Sicherheitsmerkmale bekommen können.

Markiert. Die Musterpackung zeigt die neuen Sicherheitsmerkmale auf einen Blick. © securPharm / vfa
Neue Sicherheitsmerkmale auf vielen Medikamenten
Seit dem 9. Februar 2019 gelten neue Sicherheitsbestimmungen für Arzneimittel. Rezeptpflichtige Medikamente, die seither die Fabrik verlassen, müssen spezielle Sicherungsmerkmale auf der Packung tragen: Einen Schutz, um unerlaubtes Öffnen zu erkennen, etwa ein Klebesiegel, sowie eine individuelle Nummer, die zusätzlich als quadratischer Code verschlüsselt ist (siehe Foto). Alle vergebenen Nummern werden von den Herstellern in eine geschützte Datenbank hochgeladen. Auch einige wenige rezeptfreie Mittel sind von der Regelung betroffen. Apothekenmitarbeiter scannen den Code, bevor sie die Arznei an Patienten übergeben, und überprüfen so die Echtheit. Gibt das System Alarm, dürfen sie das Mittel nicht abgeben, sondern müssen Patienten mit einer anderen Packung versorgen und anschließend den Sachverhalt klären.
Mit SecurPharm gegen Fälschungen
Das neue deutsche System nennt sich SecurPharm. Hintergrund ist die EU-Richtlinie zum Fälschungsschutz, die vor einigen Jahren beschlossen wurde und nun in Kraft getreten ist. Ihr Ziel ist es, noch besser als bisher zu verhindern, dass Kriminelle gefälschte Medikamente in die legale Lieferkette vom Hersteller über die pharmazeutischen Großhändler zu den Apotheken einschleusen. Das deutsche System galt zwar auch zuvor bereits als sehr sicher – aber gefälschte Arzneimittel sind weltweit ein zunehmendes Problem, eine enorme Gesundheitsgefahr und Verbrecher durchaus raffiniert. Schon mehrfach wurden Fälschungen in deutschen Apotheken entdeckt, etwa von teuren Mitteln gegen Hepatitis C.
Umstellungsprozess mit alten Packungen
Der neue Schutz soll die Sicherheit der legalen Lieferkette stärken. Es gilt eine Übergangszeit. Arzneimittel, die vor dem Stichtag am 9. Februar 2019 produziert wurden, dürfen bis zum Verfallsdatum im Handel bleiben – also teilweise noch Jahre. Bekommen Kunden zukünftig Packungen ohne Fälschungsschutz, ist das somit kein Hinweis auf schlechte Qualität.
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Diese Meldung ist erstmals am 20. Februar 2019 auf test.de erschienen. Sie wurde am 21. Februar 2019 aktualisiert.
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@amenthes @Hartmann1701
Nutzer Hartmann1701 hat es schon hervorragend erklärt. Der entscheidende Punkt ist: Alle vergebenen Nummern werden von den Herstellern in eine geschützte Datenbank hochgeladen. Wir haben unsere Meldung um einen entsprechenden Satz ergänzt.
(bs/aci)
Hallo,
hier ein paar Details.
Die Seriennummern (unique identifier) werden vom Hersteller in einer zentralen Datenbank hochgeladen. Vor der Abgabe an den Patienten muss der Apotheker den Code scannen. Hierbei entnimmt der Scanner die folgenden Daten: Produktnummer, Seriennummer, Charge und Verfalldatum.
Mit diesen Angaben wird die Anfrage durchführt und dort wird diese Seriennummer als Abgegeben markiert. Falls diese Seriennummer nicht aktiv sein sollte, dann darf der Apotheker diese Packung nicht an den Patienten abgeben.
Zudem ist die Packung durch einen Erstöffnungsschutz geschützt. Somit soll der Austausch des Inhaltes verhindert werden.
Bei Youtube gibt es hierzu interessante Videos. Einfach nach securPharm suchen.
Viele Grüße
M. H. aus K.
"test erklälrt, wie das Ganze funktioniert" - ja, wie funktioniert es denn nun? Was hält denn einen Fälscher davon ab, einfach Seriennummer und DataMatrix-Code 100-fach auf seine kopierten Packungen zu drucken? Wird ein Code beim Scannen zentralisiert gespeichert und damit quasi entwertet? Welche Informationen sind genau in dem DataMatrix Code gespeichert?