Mediation Ruhe nach dem Streit

0
Mediation - Ruhe nach dem Streit

Ob Streit im Privaten, in der Firma oder mit Ämtern – Mediation bringt oft mehr als ein Prozess. Ein neues Gesetz gibt dem Verfahren Auftrieb.

Arndt Buche* und seine Exfrau haben sich geeinigt. „Eine Woche ist Laura bei mir und die andere Woche bei meiner Exfrau“, sagt der 37-Jährige. „Seit fünf Jahren machen wir das so und es funk­tioniert.“

Der Weg zu dieser Vereinbarung war nicht leicht, aber einen Streit um die Tochter vor Gericht – das wollten die Eltern auf jeden Fall vermeiden. Sie haben ihre Lösung nach der Trennung mithilfe eines Mediators gefunden.

Die Idee zu diesem Schritt kam vom Jugend­amt. Buches Exfrau hatte dort Hilfe gesucht. Die Mitarbeiter organisierten schnell einen ersten kostenlosen Termin. Zwei Mediatoren – ein Mann und eine Frau – führten die Gespräche.

„Laura stand kurz vor der Einschulung“, erinnert sich Arndt Buche. „Wir haben heftig gestritten, auf welche Schule sie gehen soll und natürlich darum, bei wem Laura wie lange sein darf.“

Nach zwölf Terminen lag eine Eltern­ver­einbarung auf dem Tisch. Sie regelt das Umgangs­recht, legt fest, wer für Klamottenkäufe und Arzt­termine zuständig ist, und viele weitere Details. Rund 600 Euro mussten die Eltern für die Mediatoren bezahlen. „Gut investiertes Geld“, findet Buche.

90 bis 400 Euro pro Stunde

Ein Mediator hilft Streitenden als neutraler Dritter, einen Konflikt auszuräumen und verbindliche Absprachen für die Zukunft zu treffen. Er macht keine Lösungs­vorschläge, sondern moderiert das Gespräch. Die Streitenden entwickeln ihre Lösung selbst.

Mediatoren helfen mitt­lerweile bei Streit in allen Rechts­bereichen. Sie schlichten nicht mehr nur Zwist in Familien und unter Nach­barn. Sie vermitteln bei Konflikten mit dem Arbeit­geber, mit Banken oder Behörden genauso wie bei Auseinander­setzungen zwischen Gesell­schaftern eines Unter­nehmens. Sogar bei Streit mit dem Finanz­amt können sie helfen, Lösungen zu finden.

Eine Stunde kostet etwa zwischen 90 und 400 Euro – je nach Konflikt, Region und beruflicher Vorbildung des Mediators.

Das neue Gesetz fördert Mediation

Mediation gibt es in Deutsch­land schon seit gut 20 Jahren, doch erst am 26. Juli 2012 ist das Mediations­gesetz in Kraft getreten. Mehr als drei Jahre hat es gedauert, bis der Bundes­tag das Gesetz beschloss.

„Durch das lang­wierige Gesetz­gebungs­verfahren und die damit verbundene Bericht­erstattung hat sich der Bekannt­heits­grad der Mediation deutlich verbessert“, sagt Sosan Azad vom Bundes­verband Mediation. „Bei uns sind die Anfragen in den letzten drei Jahren – sowohl bei der Suche nach einem Mediator als auch für die Mediatoren­ausbildung – um mindestens 70 Prozent gestiegen.“

Auch Michael Plass­mann, Rechts­anwalt und Mediator, beob­achtet in den vergangenen Jahren ein steigendes Interesse. Plass­mann kümmert sich haupt­sächlich um Wirt­schafts­streitig­keiten. Er hilft beispiels­weise bei Streit um die Nach­folge im Familien­unternehmen, bei Erbschafts- oder bei Gesell­schafter­konflikten – zudem ist er im Bereich Kreditme­diation tätig. Als gelernter Bank­kaufmann unterstützt er Unternehmer dabei, Kreditkündigungen rück­gängig zu machen, oder vermittelt im Fonds­geschäft zwischen Banken und Anlegern.

Plass­mann schlägt immer vor, dass jede Konflikt­partei zur Mediation noch einen eigenen Anwalt mitbringt. „Ich bin gelernter Jurist. Wenn inner­halb eines Gesprächs klar ist, dass der eine bevor­teilt oder benach­teiligt wird, fällt es mir leichter, meine Neutralität zu wahren, wenn die Konflikt­partner einen eigenen Anwalt dabei haben, der sie berät und auf recht­liche Finessen hinweist.“

Ein neutraler Vermittler ist für das Gelingen einer Mediation das A und O. Das bestätigt Sosan Azad, die seit mehr als elf Jahren als selbst­ständige Mediatorin arbeitet. „Wir arbeiten immer im Team. Ein Jurist und ein Pädagoge – im besten Fall ein Mann und eine Frau. So fühlen sich die Konflikt­parteien gut vertreten.“

Das neue Gesetz regelt, dass Mediation nur außer­halb eines Gerichts statt­finden kann – Schlichter in Verfahren vor Gericht heißen deshalb jetzt „Güte­richter“.

Alle Beteiligten einer Mediation sind jetzt gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Mediatoren können deshalb vom Zeug­nisverweigerungs­recht Gebrauch machen, wenn es doch noch zu einem Gerichts­prozess kommt und sie als Zeuge geladen werden.

Der zertifizierte Mediator

Die Ausbildung zum Mediator regelt das neue Gesetz noch nicht, doch in der Beschluss­empfehlung ist aufgelistet, was ein Mediator vorweisen muss, um sich als „zertifiziert“ bezeichnen zu dürfen.

Dazu gehören: 120 Unterrichts­stunden, Kennt­nisse über die recht­lichen Rahmenbedingungen der Mediation, über Verhand­lungs- und Kommunikations­techniken, Gesprächs­führung und Konflikt­kompetenz.

Auch praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision sind wichtig. In der Supervision tauschen sich Mediatoren aus, über­prüfen und verbessern das, was sie gelernt haben.

Viele Mediatoren erfüllen die Vorgaben schon, weil Berufs­verbände wie der Bundes­verband Mediation und die Bundes­arbeits­gemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM) schon vor Jahren solche Kriterien für die Ausbildung fest­gelegt haben. Die BAFM zertifiziert auch Ausbildungs­institute, die sich verpflichten, nach ihren Stan­dards auszubilden.

Der güns­tige Weg

„Wenn es um viel Geld geht, ist eine Mediation besonders attraktiv“, sagt Plass­mann. „Bei einem Prozess richten sich die Kosten unter anderem nach dem Streit­wert des Verfahrens. Geht es bei einem Erbfall um ein Vermögen von rund 25 000 Euro, würde eine Klärung bei Gericht in erster Instanz mindestens 5 000 Euro kosten.“

Für eine Mediation über fünf Termine fallen die Kosten deutlich geringer aus. Selbst bei einem hohen Stunden­satz von 400 Euro müsste jede Partei nur 1 000 Euro zahlen – meistens teilen sich die Streitenden die Kosten für die Mediation.

Bei Gericht vergehen zudem oft Monate, bis es zu einem Termin kommt – ein erster Mediations­termin ist hingegen inner­halb weniger Wochen vereinbart.

Rechts­schutz­versicherer bezahlen

Auch die Rechts­schutz­versicherer haben begriffen, dass eine Mediation eine güns­tige Alternative zu einem Gerichts­verfahren sein kann und über­nehmen die Kosten bis zu vorgegebenen Grenzen.

„Mitt­lerweile haben alle bedeutenden Markt­teilnehmer Mediation in ihre Verträge aufgenommen“, sagt Gerhard Horrion, Vorsitzender der Kommis­sion Rechts­schutz beim Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft. „Einige Unternehmen weiten ihren Leistungs­bereich für Mediations­verfahren auch aus und leisten zum Beispiel bei Familien­streitig­keiten oder Erbrechts­streit.“

Fast alle Versicherer legen in ihren Bedingungen fest, dass sie den Mediator bestimmen. Sie arbeiten meist mit Mediatoren zusammen, die gelernte Rechts­anwälte sind. Nur selten können die Rechts­schutz­versicherten den Mediator frei wählen.

Manchmal wird den Versicherten zusätzlich ein beratender Anwalt für die Mediation gewährt, sofern die Kosten­ober­grenzen nicht über­schritten werden.

Scheitert eine Mediation, ist der Weg vor Gericht nach wie vor offen. Fast alle Versicherer über­nehmen die Kosten für den folgenden Rechts­streit, sofern für diesen nach den Bedingungen Versicherungs­schutz besteht.

Die Abschluss­ver­einbarung

Eine erfolg­reiche Mediation endet mit einer abschließenden Vereinbarung. Eine Form­vorschrift gibt es dafür nicht. Die Streitenden tun aber gut daran, die Vereinbarung vor der Unter­schrift von einem Anwalt prüfen zu lassen – wenn bei der Mediation kein eigener Anwalt dabei war. Hält sich – wider Erwarten – eine der Parteien nicht an die Abmachung, kann die andere Klage erheben und die Vereinbarung durch­setzen lassen.

Geht es um konkrete Geld­forderungen oder streiten die Parteien um Wert- oder Vermögens­gegen­stände, können sie ihre Vereinbarung auch durch einen Notar beglaubigen lassen oder als Anwalts­vergleich beschließen.

Damit ist die Mediations­ver­einbarung einem gericht­lichen Urteil gleich­zusetzen. Hält sich eine Partei nicht an ihren Teil, kann die andere gleich den Gerichts­voll­zieher losschi­cken. „Ich spreche die Option der Zwangs­voll­stre­ckung in geeigneten Fällen offen an“, sagt Michael Plass­mann. „Meistens wird darauf verzichtet, da durch die Mediation neues Vertrauen aufgebaut wurde.“

*Name von der Redak­tion geändert.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.